
Am 1. April 2025 wurde ein Ausbruch der Geflügelpest im sachsen-anhaltischen Kemberg, Landkreis Wittenberg, amtlich festgestellt. Diese anzeigepflichtige Erkrankung, auch bekannt als hochpathogene aviäre Influenza (HPAI), betrifft vor allem Vögel wie Hühner und Puten und wird als ernsthafte Bedrohung für die Geflügelhaltung angesehen. Die lokalen Behörden haben sofortige Schutzmaßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Betroffene Betriebe, sowie private Geflügelhalter, müssen strikte Auflagen einhalten. Alle Vögel sind ab sofort in Ställen oder speziellen Volieren zu halten, während Transporte von Geflügel untersagt sind. Besondere Hygienemaßnahmen sind zwingend erforderlich, um weitere Infektionen zu vermeiden. In der Schutzzone, die einen Radius von mindestens drei Kilometern umfasst, sind zudem Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen untersagt. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, das Virus, das vom Typ H5 ist und für den Menschen ungefährlich ist, einzudämmen. Aktuell sind 51 Geflügelhalter in der Region betroffen.
Strenge Kontrollen und Hygienemaßnahmen
Um die Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen sicherzustellen, werden ab dem 2. April vier Teams aus amtlichen Tierärzten und Mitarbeitern der Kreisverwaltung die Geflügelhalter in der Schutzzone überprüfen. Dabei wird nicht nur der Gesundheitszustand der Tiere erfasst, sondern auch die Umsetzung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen kontrolliert. Diese Maßnahmen sind von entscheidender Bedeutung, denn infiziertes Geflügel kann Symptome wie Benommenheit, Leistungsverminderung und massenhaftes Versterben zeigen. Wildvögel, insbesondere Wasservögel, sind häufig Reservoirwirte und können das Virus verbreiten, ohne selbst Symptome zu zeigen, was die Situation zusätzlich kompliziert.
Die Geflügelpest wird weltweit beobachtet und hat in den letzten Monaten in Deutschland an Bedeutung gewonnen. Im Januar 2024 wurden zahlreiche Ausbrüche der HPAIV H5 bei Hausgeflügel festgestellt. Diese Entwicklungen legen nahe, dass intensivere Hygienekontrollen und Biosicherheitsmaßnahmen in der Geflügelhaltung unumgänglich sind. Immerhin wird im Fall eines Ausbruchs der Tötung aller gehaltenen Vögel, gefolgt von umfassenden Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, große Bedeutung beigemessen.
Impfungen und Zoonose-Potenzial
Trotz des ernsthaften Infektionsrisikos sind Impfungen gegen die Geflügelpest in Deutschland derzeit nicht erlaubt. Allerdings wird bereits über zukünftige Impfstrategien diskutiert. Der Übertragungsweg des Virus erfolgt vor allem über direkte Kontakte zwischen Tieren, sowie über kontaminierte Gegenstände und Futter. Deshalb sind auch in den betroffenen Gebieten strenge Stallpflichten angeordnet.
Es gibt zwar ein gewisses Zoonose-Potenzial, was bedeutet, dass das Virus theoretisch auch auf den Menschen übertragen werden kann. Aber bisher wurden nur wenige Fälle dokumentiert, meist bei Personen in engem Kontakt mit infiziertem Geflügel. Aufgrund dieser Tatsachen sind Risikogruppen wie Mitarbeiter in Geflügelhaltungen und Schlachthöfen besonders gefordert, sich an die Hygienemaßnahmen zu halten.
Die aktuelle Situation zeigt einmal mehr, wie wichtig ein schnelles und koordiniertes Handeln im Falle von Tierseuchenausbrüchen ist. Die Möglichkeit, dass der Virus sich weiter verbreitet, erfordert nicht nur lokale, sondern auch überregionale Maßnahmen, um die Gesundheit der Tiere und eventuell auch der Menschen zu schützen. Der Landkreis Wittenberg steht dabei im Fokus der Aufmerksamkeit.
Für weitere Informationen zu den Maßnahmen gegen die Geflügelpest sowie zu den geltenden Vorschriften besuchen Sie bitte die Seiten der FAZ, des LGL Bayern und des FLI.