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Audi-Crash auf A1: Fahrer mit Whisky-Dose im Wrack und 0,85 Promille!

Ein 29-jähriger Fahrer überschlug sich mit seinem Audi auf der A1 und wurde leicht verletzt. Bei der Bergung fanden Rettungskräfte eine Whiskey-Dose im Fahrzeug. Der Blutalkoholwert lag bei 0,85 Promille.

In der Nacht zu Montag ereignete sich auf der Autobahn A1, zwischen Rade und Hollenstedt im Landkreis Harburg, ein schwerer Unfall, der gegen Mitternacht stattfand. Ein 29-jähriger Audi-Fahrer verlor auf gerader Strecke die Kontrolle über sein Fahrzeug und überschlug sich. Der Audi kam auf dem Dach zu liegen, mit der Motorhaube über der Leitplanke und dem Heck im Grünstreifen.

Die Situation war dramatisch, denn der Fahrer konnte sich nicht selbstständig aus dem Wrack befreien. Zahlreiche Einsatz- und Rettungskräfte waren schnell vor Ort, um Erste Hilfe zu leisten und den Verletzten aus dem Fahrzeug zu retten. Der Fahrer erlitt glücklicherweise nur leichte Verletzungen und wurde umgehend in ein Krankenhaus gebracht. Bei der Untersuchung des Fahrzeugs fand die Polizei eine Dose mit einem Whiskey-Mischgetränk, was die Umstände des Unfalls zusätzlich komplizierte.

Alkoholisierter Fahrer

Der Blutalkoholwert des Fahrers lag bei 0,85 Promille. In Deutschland gelten strenge Regelungen bezüglich Alkohol am Steuer, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden und den Führerschein des Betroffenen in Gefahr bringen können. Laut den Bestimmungen des ADAC ist bereits ab 0,3 Promille eine relative Fahruntüchtigkeit gegeben, die strafbar ist, wenn Ausfallerscheinungen auftreten. Mit 0,5 bis 1,09 Promille gilt der Fahrer als ordnungswidrig, was mit Strafen sowie Punkten im Fahreignungsregister geahndet wird.

Hier ist eine Übersicht der Promillegrenzen und der Konsequenzen:

Promillewert Folgen
0,0 Absolutes Alkoholverbot für Personen bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit.
0,3 Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit, strafbar bei Ausfallerscheinungen.
0,5 – 1,09 Ordnungswidrigkeit, 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
1,1 Absolute Fahruntüchtigkeit, strafbar unabhängig von Ausfallerscheinungen.
1,6 Zwingende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Für den betroffenen Fahrer bedeutet dies, dass er mit hohen Strafen rechnen muss, allein schon wegen des hohen Blutalkoholwerts. Darüber hinaus könnte seine Kfz-Haftpflichtversicherung im Schadensfall unter Umständen bis zu 5.000 Euro zurückfordern, sollte der Jenige als/nicht versichert erachtet werden. Dies könnte sich stark auf seine finanzielle Situation auswirken.

Die Bergungsarbeiten führten zu einer vorübergehenden Sperrung des rechten Hauptfahrstreifens bis etwa 1.30 Uhr. Aufgrund der späten Uhrzeit kam es jedoch zu keinen nennenswerten Verkehrsbehinderungen. Der Vorfall verdeutlicht die Gefahren des alkoholisierten Fahrens und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen, die man nicht unterschätzen sollte. In diesem Zusammenhang betont der ADAC die Bedeutung des verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol im Straßenverkehr.

Referenz 1
www.mopo.de
Referenz 3
www.adac.de
Quellen gesamt
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