
Eine täuschend echt aussehende Blitzer-Attrappe sorgt derzeit für Aufregung im baden-württembergischen Landkreis Tuttlingen. Am Ortsausgang von Frittlingen steht sie auf einem Firmengrundstück und hat sich zu einem Gesprächsthema unter den Anwohnern entwickelt. Der genaue Aufsteller der Attrappe bleibt unklar, doch der Grundstücksbesitzer ist mit dem neuen „Verkehrszeichen“ zufrieden und sieht keinen Grund, diese abzubauen.
Die Reaktionen der Anwohner sind durchweg positiv. Thilo Wenzler, der auf dem Firmengelände lebt, hebt hervor, dass die Attrappe einen „prima Job“ macht und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt. Diese Straße ist für hohe Geschwindigkeiten bekannt; Autofahrer erreichen dort häufig bis zu 100 km/h. Anwohner berichten, dass sie seit der Aufstellung der Attrappe bemerken, dass Autofahrer nun vorsichtiger fahren und häufiger bremsen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Laut einem Polizeisprecher ist das Aufstellen einer Fake-Blitzer-Attrappe nicht automatisch strafbar, solange sie keine behördliche Funktion vortäuscht und den Verkehr nicht gefährdet. Die Situation wird aktuell vom Polizeirevier Spaichingen geprüft, während das Ordnungsamt letztlich entscheiden wird, wie mit der Attrappe verfahren werden soll. Anwohner wie Fabian Wühr sprechen sich jedoch dafür aus, die Attrappe zu belassen.
Blitzer-Attrappen sind ein immer häufiger diskutiertes Thema. Sie werden oft als eine Maßnahme angesehen, um Raser zu bremsen, während man auf offizielle Maßnahmen der Behörden wartet. Ein entscheidender Aspekt ist, dass solche Attrappen in der Regel keine echten Geschwindigkeitsmessgeräte sind. Stattdessen dienen sie als Abschreckung und sollen Autofahrer zu einer Reduzierung ihrer Geschwindigkeit anregen, ohne direkt blenden zu können. Es wird betont, dass das Aufstellen solcher Attrappen auf Privatgrundstücken meist kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr darstellt, was im Zusammenhang mit § 315b Absatz 1 StGB steht, der definiert, wann ein gefährlicher Eingriff vorliegt.
Probleme durch das unerlaubte Anhalten des Verkehrs
Obwohl die Attrappen für mehr Sicherheit sorgen können, gibt es auch potenzielle Probleme. Insbesondere kann es zu plötzlichen Bremsaktionen führen, wenn Autofahrer aus Angst vor einer Geschwindigkeitskontrolle abrupt abbremsen, was die Verkehrssicherheit gefährden könnte. Selbst gebaute Attrappen sind erlaubt, solange sie keine echten Blitzer imitieren. Der Preis für eine solche Attrappe liegt in der Regel bei etwa 100 Euro.
In Deutschland basiert die Verkehrsüberwachung durch Blitzer auf unterschiedlichen formalen Richtlinien, die von den Bundesländern festgelegt werden. Es gibt zudem Vorschriften für die Aufstellung von Blitzern, wobei einige Bundesländer Mindestabstände zu Verkehrsschildern vorgeben. In Baden-Württemberg gibt es keine solchen Vorgaben, was die Situation der Attrappy zusätzlich angeheizt hat.
Der Fall in Tuttlingen verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen Sicherheitsbedürfnis der Anwohner und den rechtlichen Rahmenbedingungen für Verkehrsüberwachungsmaßnahmen. Die Diskussion um Fake-Blitzer wird sicherlich auch in Zukunft weitergeführt werden, da immer mehr Gemeinden nach Lösungen suchen, um Raser zu bremsen.
Für weitere Informationen über die rechtlichen Grundlagen und die Funktionsweise von Blitzern sei auf die Seiten von bussgeld-info.de und bussgeldkatalog.de verwiesen.