Bäckerei

Düsseldorfer Bäckereien erhöhen Sonntagspreise – Kunden reagieren entsetzt!

Bäckereien in Düsseldorf erheben ab sofort Wochenendzuschläge auf Brötchen und Croissants. Ursache sind gestiegene Personalkosten. Eine gesetzliche Neuregelung zur Arbeitszeit wird diskutiert.

Die Düsseldorfer Bäckerei Terbuyken hat kürzlich einen Sonntagszuschlag für Brötchen eingeführt, der die Preise an diesem Wochentag um zehn Prozent erhöht. Ein „Normal-Brötchen“, das unter der Woche bei 40 Cent verkauft wird, kostet somit am Sonntag 44 Cent. Dieser Schritt steht im Einklang mit einem allgemeinen Trend unter Bäckereien, die aufgrund steigender Personalkosten gezwungen sind, ihre Preise zu erhöhen. Einige Mitbewerber haben ähnliche Preisanpassungen vorgenommen, während andere sich gegen solche Maßnahmen entschieden haben, berichtet die RP Online.

Die Preissteigerungen sind nicht nur eine Reaktion auf die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen, sondern reflektieren auch die Entwicklungen in der Lohnstruktur. Laut Angaben der Bäckerei ist der Zuschlag am Sonntag 50 Prozent, an Feiertagen sogar 100 Prozent und für Nachtarbeit variiert er zwischen 25 und 50 Prozent. Diese Erhöhungen sind teilweise auf die stark gestiegenen Tarifgehälter zurückzuführen, die in den letzten Jahren um 20 Prozent angestiegen sind.

Hintergrund zu Sonntagsarbeit und rechtlichen Rahmenbedingungen

Im Bäckerhandwerk haben Mitarbeiter am Sonntag nur drei Stunden Zeit für das Backen und die Auslieferung von Brot und Brötchen. Arbeitgeber fordern daher eine gesetzliche Neuregelung zur Flexibilisierung der Sonntagsarbeitszeiten. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat seit der Bundestagswahl 2018 immer wieder auf diese Problematik hingewiesen. Der aktuelle Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP beinhaltet eine mögliche Lösung, die von den bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) abweicht. Eine gesetzliche Tariföffnungsklausel könnte es ermöglichen, die Höchstarbeitszeit an Sonn- und Feiertagen auf bis zu acht Stunden zu erweitern, berichtet die Deutsche Handwerks Zeitung.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat eine solche Regelung bereits im Jahr 2021 abgelehnt. Der Bäckerverband zeigt sich optimistisch hinsichtlich der Reform des ArbZG, die derzeit von der Bundesregierung vorbereitet wird, und bietet der NGG an, über einen Tarifvertrag für Sonn- und Feiertagszuschläge zu verhandeln. Aktuell gibt es in einigen Bundesländern keine einheitlichen Zuschlagsregelungen für Sonntagsarbeit in Bäckereien, was zu einer Vielzahl von unterschiedlichen Bedingungen führt.

Marktentwicklungen und Kundenansprüche

Die Regelungen zur Sonntagsarbeit in Bäckereien stammen aus dem Jahr 1996 und erlauben lediglich drei Stunden Arbeitszeit. Trotz dieser Einschränkungen zeigen Umfragen, dass viele Mitarbeiter gerne am Sonntag arbeiten würden, da attraktive Zuschläge gezahlt werden. Der Wettbewerbsdruck ist hoch, weil Kioske, Tankstellen und der Lebensmitteleinzelhandel mittlerweile ebenfalls Backwaren anbieten, was den Druck auf traditionelle Bäckereien erhöht.

Mit dem Rückgang kleiner Bäckereien und dem Wachstum größerer Unternehmen haben die Kunden zunehmend höhere Erwartungen an das Sortiment, insbesondere an Sonn- und Feiertagen, wo frische Backwaren gefragt sind. Der Bäckerverband betont deshalb immer wieder die Notwendigkeit einer gesetzlichen Anpassung, um die tagesfrische Produktion von handwerklich hergestellten Backwaren zu sichern und den Ansprüchen der Konsumenten gerecht zu werden.

Referenz 1
rp-online.de
Referenz 3
www.deutsche-handwerks-zeitung.de
Quellen gesamt
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