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Schlichtung im BVG-Tarifkonflikt: Warnstreik beendet, Verkehr stabilisiert!

Am 28. März 2025 startet die Schlichtung im Tarifkonflikt zwischen BVG und Verdi nach einem zwei Tage andauernden Warnstreik. Wechselt der Verkehr in Berlin bald zur Normalität? Erfahren Sie mehr!

Der zweitägige Warnstreik im Berliner Nahverkehr ist beendet. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben angekündigt, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter planmäßig um 3.00 Uhr in der Früh ihre Arbeit wieder aufnehmen werden. Während die BVG die durch den Streik entstandenen Unannehmlichkeiten bedauert, kann es in den ersten Stunden nach der Wiederaufnahme des Verkehrs noch zu Unregelmäßigkeiten kommen. Dies ist mittlerweile der fünfte Ausstand in der aktuellen Tarifrunde, die von Spannungen zwischen der BVG und der Gewerkschaft Verdi geprägt ist.

Nach einer gescheiterten Tarifverhandlung, die Verdi dazu veranlasste, zu einem weiteren Warnstreik aufzurufen, einigten sich beide Seiten am Donnerstag auf eine Schlichtung im Tarifkonflikt. Diese Gespräche, die bis zum 10. April angesetzt sind, sollen einen unbefristeten Ausstand der BVG-Bediensteten verhindern, der weiterhin im Raum steht.

Details zur Schlichtung

Matthias Platzeck, der ehemalige Ministerpräsident von Brandenburg, übernimmt die Rolle des Schlichters für die BVG. Für Verdi wird Bodo Ramelow, der ehemalige Regierungschef von Thüringen, tätig sein. Diese Schlichter sind erfahrene Persönlichkeiten, die oft in der Lage sind, eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Das Verfahren ist darauf ausgelegt, eine nicht bindende Einigungsempfehlung zu erstellen. Im Falle eines Patt entscheidet der vorsitzende Schlichter.

Der Tarifkonflikt betrifft die Gehälter von ca. 16.000 BVG-Beschäftigten. Verdi fordert unter anderem 750 Euro mehr pro Monat, zusätzliche Zulagen für Fahrdienst und Schichtarbeit sowie ein 13. Monatsgehalt. Die BVG hingegen bietet 13,6% mehr Lohn für alle Mitarbeiter und 17,2% für Fahrer in einem Zeitraum von zwei Jahren an. Die BVG bezeichnet Verdis Forderungen jedoch als „unfinanzierbar“, während Verdi das Angebot der BVG als „völlig unzureichend“ kritisiert.

Rechtlicher Rahmen und Streikfreiheit

Das Streikrecht ist im Grundgesetz verankert, und legale Streiks müssen von einer Gewerkschaft organisiert werden. Vor einem unbefristeten Streik entscheidet Verdi in einer Urabstimmung, die eine Zustimmung von 75% erfordert. Warnstreiks stellen kurzfristige Maßnahmen dar, die dazu dienen, Druck auf die Arbeitgeber auszuüben, während unbefristete Streiks als letztes Mittel gelten.

Tarifverhandlungen im Berliner Nahverkehr sind unabhängig von denen im öffentlichen Dienst (TVöD), was bedeutet, dass die BVG-Beschäftigten nicht Teil dieser Verhandlungen sind. Die BVG hat mit Verdi zwei Tarifverträge, deren Manteltarifvertrag Ende 2025 ausläuft und der Entgelttarifvertrag, dessen letzte Erhöhung im Januar 2024 stattfand. Der aktuelle Schlichtungsprozess könnte somit einen unbefristeten Streik, wie ihn die BVG zuletzt 2008 erlebte, verhindern und dazu beitragen, die Verhandlungen wieder ins Laufen zu bringen.

Für die Berliner Bevölkerung bleibt die Situation angespannt. Die Schlichtungsverhandlungen könnten entscheiden, ob künftig Streiks vermieden werden können und unter welchen Bedingungen die Arbeitsbedingungen und Löhne der BVG-Beschäftigten verbessert werden.

Für aktuelle Informationen zu diesem Themenkomplex können die Artikel von Merkur, Tagesspiegel und RBB24 konsultiert werden.

Referenz 1
www.merkur.de
Referenz 2
www.tagesspiegel.de
Referenz 3
www.rbb24.de
Quellen gesamt
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