
Am 19. März 2025 kam es in Rosenheim zu einem beispielhaften Fall, bei dem eine Bankangestellte einen versuchten Betrug durch einen „Schockanruf“ verhindert hat. Eine 54-jährige Frau wurde telefonisch von Betrügern kontaktiert, die sich als verschiedene autorisierte Personen, darunter ein Rechtsanwalt, ein Polizeibeamter und ein Staatsanwalt, ausgaben. Sie behaupteten, ein naher Angehöriger der Frau sei nach einem schweren Verkehrsunfall festgenommen worden und benötige dringend eine Kaution, was die Frau in einen emotionalen Ausnahmezustand versetzte.
Um dem vermeintlichen Notfall gerecht zu werden, plante die Frau, in einer Commerzbank-Filiale einen fünfstelligen Betrag abzuheben. Doch die aufmerksame Bankangestellte, Frau Schneider, schöpfte Verdacht. Sie erkannte die Anzeichen eines möglichen Betrugs und informierte sofort die Polizei, was dazu führte, dass die Geldabhebung und damit der Betrug letztlich verhindert wurden. Während sie auf das Eintreffen der Polizei wartete, betreute Frau Schneider die verunsicherte Kundin.
Dank für vorbildliches Verhalten
Am 27. März 2025 überbrachten Vertreter der Commerzbank und der Kriminalpolizei Rosenheim ihren Dank an Frau Schneider für ihr schnelles und hilfreiches Handeln in dieser kritischen Situation. Dominik Röber von der Kriminalpolizei übergab ein Dankesschreiben von Polizeipräsident Frank Hellwig, in dem das vorbildliche Verhalten der Bankangestellten gewürdigt wurde.
Dieser Fall steht exemplarisch für das hochaktuelle Phänomen der „Schockanrufe“. Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt in diesem Zusammenhang vor der zunehmenden Häufigkeit solcher Betrugsversuche, bei denen Täter sich als nahe Angehörige in Notlagen ausgeben und die Opfer unter Druck setzen. Laut dem BKA agieren oft mehrere Anrufer zusammen, um die Opfer zu manipulieren und ihnen vorzugaukeln, dass Angehörige in ernsthaften Schwierigkeiten sind, beispielsweise in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden.
Prävention und Ratschläge
Die Anrufer fordern häufig hohe Geldbeträge als „Kaution“ oder „Entschädigung“, die die Opfer sofort übergeben sollen. Um Opfern wie der 54-jährigen Frau in Rosenheim zu helfen, gibt das BKA folgende Ratschläge:
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und legen Sie auf.
- Geben Sie keine persönlichen oder finanziellen Informationen am Telefon preis.
- Rufen Sie Angehörige unter bekannten Nummern an, um die Situation zu verifizieren.
- Wenden Sie sich umgehend an die örtliche Polizeidienststelle.
- Besuchen Sie Beratungsstellen wie den „WEISSEN RING“ unter der Rufnummer 116 006 für Unterstützung.
Diese präventiven Maßnahmen sind wichtig, um mögliche Opfer zu schützen und aufzuklären. Die eindrückliche Reaktion von Frau Schneider zeigt, wie wichtig Wachsamkeit und Hilfsbereitschaft im Kampf gegen solche Betrugsmaschen sind. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die zunehmende Informationsverbreitung über ausgezeichnete Praktiken und das Verhalten im Falle eines „Schockanrufs“ entscheidend zur Konto- und Vermögenssicherung der Verbraucher beitragen kann.
Weitere Informationen und Warnhinweise sind auf der Website des BKA zu finden. Der Schutz vor Betrug und die Sicherheit im Umgang mit finanziellen Angelegenheiten bleibt eine wesentliche gesellschaftliche Verantwortung.
Für detaillierte Informationen über „Schockanrufe“ und deren Prävention besuchen Sie BKA oder lesen Sie die Meldung auf rosenheim24.