
Der Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg kann nun endlich beginnen. Nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen, in denen ein Anwohner und der Bund Naturschutz versuchten, das Projekt zu verhindern, wurde die Klage endgültig abgewiesen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte, dass die Planungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung enthielten und der Schutz der Anwohner ausreichend berücksichtigt wurde. Oberbürgermeister Marcus König äußerte sich erfreut über das Urteil und sah die Notwendigkeit, das Projekt voranzutreiben. Der geplante Ausbau zielt darauf ab, die A73 kreuzungsfrei zu gestalten und die sanierungsbedürftigen Abschnitte des Frankenschnellwegs zu modernisieren.
Die Entscheidung ermöglicht der Stadt Nürnberg, den Durchgangsverkehr unter die Erde zu bringen und so den chronischen Stau zu beseitigen. Täglich fahren rund 70.000 Autos auf dem Frankenschnellweg, was zu einer erhöhten Umweltbelastung führt. Kritiker befürchten, dass der Ausbau die Verkehrsbelastung und die Stickoxidwerte in der Umgebung weiter erhöhen könnte.
Umfang und Finanzierung des Projekts
Der Ausbau umfasst einen 1,8 Kilometer langen Tunnel, der Teil eines größeren Plans ist, der mit einem Budget von etwa 660 Millionen Euro und einer Bauzeit von bis zu zehn Jahren veranschlagt ist. Zunächst wird der Abschnitt West zwischen der Anschlussstelle Nürnberg/Fürth und der Jansenbrücke ausgebaut. Dies beinhaltet auch den Bau einer dritten Fahrspur sowie verschiedene Lärmschutzmaßnahmen und die Errichtung eines neuen Stadtparks, um den Lärmschutz zu gewährleisten. Bürgermeister Christian Vogel von der SPD kündigte an, dass die Bauarbeiten voraussichtlich Mitte 2027 beginnen werden.
Die langen rechtlichen Streitigkeiten haben den Ausbau nicht nur verzögert, sondern auch die Kosten in die Höhe getrieben. Während der Bund Naturschutz mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gescheitert ist, kündigte dessen Vorsitzender Klaus-Peter Murawski an, dass man weiter Widerstand leisten wolle. Er appellierte an die Stadtverwaltung, über kleinere Lösungen nachzudenken, die möglicherweise von der Gesellschaft besser akzeptiert werden könnten.
Umweltverträglichkeitsprüfung und öffentliche Beteiligung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein zentrales Element des Genehmigungsverfahrens für den Ausbau der Bundesautobahn. Diese Prüfung stellt sicher, dass die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt umfassend betrachtet und mögliche Maßnahmen zur Minderung dieser Auswirkungen festgelegt werden. Die Öffentlichkeit, einschließlich anerkannter Umweltvereinigungen, hat die Möglichkeit, sich über die Inhalte der UVP zu informieren und Stellungnahmen abzugeben. Dies geschieht im Rahmen eines Anhörungsverfahrens, das zur Planfeststellung erforderlich ist, wie die Bundesanstalt für Straßenwesen erläutert.
Die Behörden und die betroffene Öffentlichkeit sind durch diesen Prozess in die Entscheidungsfindung einbezogen, was die Transparenz des Verfahrens erhöht. Die Planung des Frankenschnellwegs wird weiterhin kritisch begleitet, insbesondere von Seiten des Bund Naturschutz, der eine gesellschaftlich akzeptierte Lösung fordert, während die Stadt Nürnberg parallel die notwendigen Schritte für den Baubeginn einleitet.