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Neuler plant Ortskernsanierung: Experten enthüllen spannende Details!

In Neuler informierten Experten über die Ortskernsanierung, geleitet von Bürgermeisterin Heidrich. Bürger erhielten Einblicke zu Sanierungszielen, Herausforderungen und Bodenwertsteigerungen.

In Neuler fand kürzlich eine Bürgerinformation zur Ortskernsanierung statt, die von Bürgermeisterin Sabine Heidrich geleitet wurde. Experten der STEG GmbH, Desirée Matheis-Lange und Siegfried Hellweg, waren anwesend, um die Gemeinde bei der Städtebauförderung zu unterstützen. Diese Veranstaltung hatte zum Ziel, sowohl den Gemeinderäten als auch den Grundstückseigentümern umfassende Informationen über die anstehenden Maßnahmen zu bieten, die seit dem Einleitungsbeschluss im Juni 2023 in Planung sind. Die hohe Mitwirkungsbereitschaft der Hauseigentümer zeigt das Interesse der Bevölkerung an einer positiven Entwicklung der Ortsmitte, wie Schwäbische Post berichtet.

Insgesamt verfolgt die Gemeinde Neuler mit ihrer Sanierung mehrere Ziele, darunter die Modernisierung, Instandsetzung und Nachverdichtung der bestehenden Strukturen sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des Stadtklimas. Dabei wird ein umfassendes Verfahren angewendet, das auch Neubauten und Neuordnungen von Grundstücken umfasst. Dieses könnte potenziell zu Bodenwerterhöhungen führen, was die Fragen nach den damit verbundenen Kosten aufwirft, da Eigentümer im Sanierungsgebiet Ausgleichsbeträge entrichten müssen, wenn ihre Grundstückswerte durch die Sanierung steigen.

Regelungen und Verfahren der Sanierungsmaßnahmen

Die gesetzlichen Grundlagen für die Sanierungsmaßnahmen basieren auf den Vorschriften der §§ 152 bis 156a des Baugesetzbuches (BauGB). Eigentümer können im Zuge der Sanierung Ausgleichsbeträge zahlen, die sich aus der Differenz zwischen dem Anfangswert und dem Endwert des Bodenrichtwerts ermitteln. Dieses System zielt darauf ab, die durch die Sanierung entstandenen Wertsteigerungen angemessen abzubilden. Dabei werden verschiedene Verfahren zur Wertermittlung eingesetzt, darunter das Vergleichswertverfahren und das Ertragsdifferenzialverfahren, wie städtebaufoerderung.info erläutert.

Ein zentrales Thema bleibt die Ermittlung der Ausgleichsbeträge, insbesondere da die genaue Höhe oft erwähnten Schwankungen unterworfen ist. Faktoren wie Verkehrsflussdichte, Fußgängerfrequenz und Veränderungen in der Bauart spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Die Gemeinde hat die Möglichkeit, die sogenannte Bagatellregelung anzuwenden, um auf die Festsetzung von Ausgleichsbeträgen zu verzichten, wenn die Bodenwerterhöhung als geringfügig eingestuft wird und der Verwaltungsaufwand dadurch als unverhältnismäßig hoch erscheint.

Zukünftige Perspektiven und bestehende Fragen

Die Sanierungsdurchführung wird voraussichtlich maximal 15 Jahre in Anspruch nehmen. Während der Informationsveranstaltung gab es Nachfragen zur Erweiterung des Sanierungsgebiets um die Schlierbachhalle. Bürgermeisterin Heidrich informierte, dass diese Halle entweder saniert oder neu gebaut werden soll, einschließlich der Gestaltung der dazugehörigen Außenflächen. Hierbei zeigt sich erneut die Bereitschaft der Gemeinde, die Aufenthaltsqualität und das Erscheinungsbild des Ortskerns nachhaltig zu verbessern.

Die Gemeinde hat grundsätzlich ein Vorkaufsrecht, plant jedoch, dies nicht auszuüben, solange kein öffentliches Interesse besteht. Eine erfolgreiche Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen könnte einen Paradigmenwechsel für die Gestaltung der Gemeinde und eine Steigerung der Lebensqualität für ihre Bewohner mit sich bringen, was städtebaufoerderung.info unterstreicht. Die kommende Zeit wird zeigen, wie sich diese Initiativen auf die Entwicklung des Ortskerns auswirken werden.

Referenz 1
www.schwaebische-post.de
Referenz 2
www.staedtebaufoerderung.info
Referenz 3
www.staedtebaufoerderung.info
Quellen gesamt
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