
Der Anstieg der Asylverfahren in Deutschland nimmt alarmierende Ausmaße an. Aktuellen Berichten zufolge warten derzeit Zehntausende Asylanträge auf eine Entscheidung beim Bundesamt für Migration. Diese Situation führt dazu, dass an den Verwaltungsgerichten ein sprunghafter Anstieg von Klagen gegen ablehnende Bescheide zu verzeichnen ist. Insbesondere die Zahl der Klagen gegen abgelehnte Asylanträge steigt massiv an. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erwartet für das Jahr 2025 einen Anstieg der Asylverfahren, der die Gerichte vor große Herausforderungen stellen wird.
Malte Graßhof, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, prognostiziert eine erhebliche Welle von Asylverfahren. Momentan liegen mehr als 195.000 offene Anträge beim Bundesamt für Migration vor, was einen enormen Druck auf das Asylsystem ausübt. Im vergangenen Jahr stiegen die Asylverfahren um 40,4 % auf insgesamt 17.253, während es im Vorjahr noch 12.288 Verfahren waren. Der größte Teil der Anträge stammt von Menschen aus der Türkei, Syrien und Afghanistan.
Verfahrensdauer und Richterstellen
Obwohl der Anstieg der Verfahren besorgniserregend ist, zeigt eine positive Entwicklung die Verfahrensdauer. Diese wurde durch die Schaffung zusätzlicher Richterstellen auf durchschnittlich 7,9 Monate verkürzt. Damit liegt Baden-Württemberg bundesweit an zweiter Stelle nach Rheinland-Pfalz. Im Vorjahr betrug die Verfahrensdauer noch 11 Monate und im Jahr 2020 dauerte ein Asylklageverfahren im Schnitt sogar 28,2 Monate.
Zur Verbesserung der Situation wurden im Jahr 2024 insgesamt 21 neue Richterstellen und 11 zusätzliche Stellen zur Unterstützung geschaffen. Außerdem wurde die Errichtung von sechs spezialisierten Asylkammern in Karlsruhe, Stuttgart, Sigmaringen und Freiburg realisiert. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die steigenden Verfahren bewältigen zu können und gleichzeitig die Verfahrensdauer zu verringern.
Rechtsmittel und Klageverfahren
Nach einem ablehnenden Bescheid durch das Bundesamt für Migration haben Antragstellende die Möglichkeit, gegen die Entscheidung zu klagen. In Deutschland gibt es zwei Arten der Ablehnung: die einfache Ablehnung, die eine Ausreisefrist von 30 Tagen einräumt, und die Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“, die eine Ausreisefrist von nur einer Woche zur Folge hat. Die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid informiert über mögliche Rechtsmittel und Fristen für die Klage.
Die Klage muss zeitnah erhoben werden und erfolgt in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht. Anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch kann eine Berufung gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts nur mit Zulassung durch das Oberverwaltungsgericht oder den Verwaltungsgerichtshof erfolgen. Dies erfordert häufig die Klärung bedeutender Tatsachen- oder Rechtsfragen.
Die rechtlichen Möglichkeiten sind vielfältig, doch nach Abschluss des Revisionsverfahrens ist der Rechtsweg in der Regel ausgeschöpft. Bei grundsätzlicher Bedeutung oder Verfahrensfehlern kann jedoch eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht beantragt werden. Überdies kann auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angerufen werden, wenn nach Erschöpfung des Rechtsweges Menschenrechte verletzt worden sind.
In Anbetracht der steigenden Zahl von Asylanträgen und der Komplexität der Verfahren ist es unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter zu optimieren, um ein gerechtes und zügiges Asylsystem zu gewährleisten. bnn.de berichtet, dass die strukturellen Herausforderungen im deutschen Asylsystem weiterhin bestehen und dass rechtliche wie auch gesellschaftliche Antworten auf diese Entwicklungen gefragt sind. Weitere Details zu den Asylverfahren und den rechtlichen Möglichkeiten finden sich auf der Seite des BAMF bamf.de sowie in den umfassenden Informationen des Bundestages bundestag.de.