
Der Ostalbkreis sieht sich derzeit in einer prekären finanziellen Lage. Die Liquidität des Landkreises muss alle drei Monate beim Regierungspräsidium nachgewiesen werden. Aktuelle Berechnungen zeigen, dass insbesondere der Sozialetat mit einem Defizit von 100 Millionen Euro für die Eingliederungshilfe betroffenen Gemeinden ein erhebliches Problem darstellt. Trotz dieser belastenden finanziellen Situation hat der Kreistag bisher entschieden, nicht den rechtlichen Weg einer Klage gegen Bund und Land zu beschreiten. Dies steht in starkem Gegensatz zur vorhergehenden Diskussion, in der Dr. Gunter Bühler, Bürgermeister von Bopfingen, eine Klage in Erwägung zog, jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Maßnahmen ergriffen wurden.
Von der AfD-Fraktion wurde bereits im Dezember 2024 eine Klage beantragt. Am 18. März 2025 führte der Kreistag eine weitere Diskussion über die Möglichkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Trotz der angespannten Lage hat das Gremium einstimmig beschlossen, zunächst die laufenden Klagen anderer Kommunen abzuwarten, bevor man selbst einen Antrag stellt.
Finanzielle Mehrbelastungen
Landrat Dr. Joachim Bläse stellte während der Kreistagssitzung fest, dass rund 40 Millionen Euro des aktuellen Klinikdefizits auf die Krankenhauspolitik des Bundes zurückzuführen sind. Dies ist ein Beispiel für die finanziellen Mehrbelastungen, die durch bundesrechtliche Vorgaben entstehen. Hinzu kommen weitere akut unterfinanzierte Bereiche wie die Geflüchtetenaufnahme, die Betreuungsrechtsreform, der Arbeitsschutz sowie die Einbürgerungsbehörden.
Die kommunalen Spitzenverbände führen derzeit Verhandlungen mit Bund und Land, um die finanziellen Rahmenbedingungen für die Landkreise zu verbessern. Schon jetzt sind drei Kommunalverfassungsbeschwerden von anderen Landkreisen beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Darunter befindet sich eine ältere Beschwerde des Landkreises Kaiserslautern sowie Beschwerden der Landkreise Mansfeld-Südharz und Salzlandkreis, die im Dezember des Vorjahres eingereicht wurden.
Gesundheitsversorgung und deren Finanzierung
Das Thema Krankenhausfinanzierung stellt sich als besonders gravierend dar. In Deutschland gibt es insgesamt 539 kommunale Krankenhäuser, die nicht nur für die medizinische Versorgung, sondern auch als Arbeitgeber und identitätsstiftende Einrichtungen in ihren Regionen fungieren. Viele dieser Häuser haben allerdings mit enormen finanziellen Defiziten zu kämpfen, die von den Kommunen ausgeglichen werden, weil den Ländern der finanziellen Verpflichtungen nicht in dem Maße nachgekommen wird, wie es nötig wäre.
Ein bundesweites Problem zeigt sich: Die Bundesländer, die für Investitionen in die Krankenhäuser verantwortlich sind, haben seit Jahrzehnten nicht ausreichend in die Einrichtungen investiert. Im Zusammenspiel mit der oben erwähnten Defizitbildung in den sozialen Bereichen ist dies eine alarmierende Entwicklung. Bläse appellierte an die Notwendigkeit, eine Lösung zu finden, um die wachsenden Ausgaben zu dämpfen und die kommunalen Finanzen zu stabilisieren.
Die Erfahrungen anderer Kreise wie im Ortenaukreis, wo 2023 ein Defizit von 38 Millionen Euro ausgeglichen werden musste, verdeutlichen, wie eng die finanziellen Spielräume auch in anderen Regionen gefasst sind. Darüber hinaus zeichnen sich in Bayern und Hessen ähnliche Entwicklungen ab, was die Herausforderungen für die kommunalen Haushalte betrifft. Der Deutsche Landkreistag hat daher geraten, die Entwicklung der vorhandenen Verfahren abzuwarten, anstatt selbst neue Klagen einzureichen.
In Anbetracht dieser Fakten standen die Vertreter des Ostalbkreises vor der Herausforderung, einen Weg zu finden, der sowohl die kommunalen Verpflichtungen wahrt als auch die finanzielle Stabilität des Landkreises fördert, bevor sie möglicherweise in Zukunft selbst juristische Schritte einleiten.