
Am 22. März 2025 wurden vor dem Landgericht Düsseldorf drei Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen wegen islamistisch motivierter Terrorpläne zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt. Die Verurteilung resultierte aus der Verabredung zum Mord, die sich auf geplante Anschläge auf Kirchen und Polizeireviere konzentrierte. Die Behörden hatten die Jugendlichen bereits vor rund elf Monaten festgenommen, nachdem ihre verdächtigen Chats auf die schockierenden Pläne hinwiesen, die sie über das Internet und IS-Propaganda entwickelt hatten.
Die Verurteilten sind ein 16-jähriges Mädchen aus Düsseldorf, ein 17-jähriges Mädchen aus Iserlohn und ein 16-jähriger Junge aus Lippstadt. Ein weiterer Jugendlicher aus Ostfildern, Baden-Württemberg, wurde bereits vorher zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt für seine Rolle in den geplanten Anschlägen.
Die Anschlagspläne
Die Jugendlichen hatten sich entschlossen, einen Terroranschlag zu begehen, wobei der Entschluss Ende März 2024 fiel. Ihre ursprünglichen Ziele umfassten Hauptbahnhöfe, Gerichtssäle und Polizeistationen in diversen Städten, darunter Hamburg, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Iserlohn und Stuttgart. Letztlich planten sie, in Polizeireviere, Kirchen oder Synagogen einzudringen. Sie hatten sich auch Bombenbauanleitungen beschafft und waren bereit, Molotowcocktails sowie Schuss- und Stichwaffen einzusetzen, um möglichst viele Menschen zu töten.
Besonders alarmierend war die Radikalisierung der Jugendlichen, die durch das Konsumieren von IS-Propaganda im Internet verstärkt wurde. Laut einer Studie über Radikalisierungsprozesse unter jungen Menschen sind Online-Inhalte und -Communities entscheidende Faktoren, die zur militanten Ideologie führen können. Die Jugendlichen befanden sich seit Ostern 2024 in Untersuchungshaft, während die Gerichtsverhandlungen, die sich mit den schweren Vorwürfen befassten, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, um die Unversehrtheit der jungen Angeklagten zu wahren.
Rechtsfolgen und Reaktionen
Die Anklagepunkte umfassten nicht nur die Verabredung zum Mord, sondern auch Brandstiftung mit Todesfolge. Zwei der Jugendlichen wurden zudem wegen Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt. Die Verteidiger der Angeklagten haben bereits Revision und Haftbeschwerden angekündigt, was die rechtlichen Auseinandersetzungen weitere Monate in Anspruch nehmen könnte.
Die Ermittlungsbehörden hatten bereits frühzeitig auf die Gefährlichkeit der Situation reagiert und die Jugendlichen unter Beobachtung gestellt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die wachsende Herausforderung der Radikalisierung junger Menschen in Deutschland und verdeutlicht die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen gegen den Einfluss extremistischer Ideologien, insbesondere durch digitale Medien. Diese Entwicklungen werden von verschiedenen Wissenschaftlern und Institutionen, die sich mit der Thematik des islamistischen Extremismus befassen, intensiv untersucht, um zukünftige Radikalisierungen besser verstehen und verhindern zu können. (bpb.de, lvz.de, zeit.de)