
Im aktuellen Verfahren um die gekürzten Vergütungen für freigestellte Betriebsräte hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt eine wichtige Entscheidung getroffen. Die Richter unter dem Vorsitz von Kristina Schmidt ordneten die Beweispflicht für Volkswagen an. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber darlegen und beweisen muss, dass eine Vergütungserhöhung fehlerhaft war, wenn er diese zurücknimmt. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 7 AZR 46/24 beschreibt, dass der Fall wegen Rechtsfehlern an das Landesarbeitsgericht Niedersachsen zurückverwiesen wurde.
In den vier verhandelten VW-Fällen kam heraus, dass ein Kläger, der seit 2002 freigestelltes Betriebsratsmitglied und industrieller Mechaniker ist, seine Vergütung von 7.093 Euro auf 6.454 Euro brutto monatlich reduziert sah. Dieser Kläger hatte einen Rückzahlungsanspruch von knapp 2.600 Euro geltend gemacht und war zuvor von der Entgeltstufe 20 auf 18 herabgestuft worden. Darüber hinaus wurde bekannt, dass 98 Prozent der Betriebsratsmitglieder bei Volkswagen tariflich vergütet werden.
Rechtlicher Hintergrund und Diskussionen
Die Diskussionen über die Vergütung der Betriebsräte bei Volkswagen werden durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2023 zusätzlich beleuchtet. In dieser wird deutlich, dass Unternehmensvorstände sich dem Untreueverdacht aussetzen, sofern sie Betriebsräten überhöhte Vergütungen gewähren. Die arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen um diese Vergütungen führten bereits zu Dutzenden von Arbeitsgerichtsklagen und sogar zu Strafverfahren, auch gegen ehemalige Betriebsratschefs wie Bernd Osterloh.
Der Kläger verpasste durch die Vergütungsreduzierung letztlich eine Karrierechance als Fertigungskoordinator, obgleich er als Idealbesetzung galt. Diese Konstellation verdeutlicht die Auswirkungen, die solche finanziellen Entscheidungen auf die berufliche Entwicklung von Betriebsratsmitgliedern haben können. Das Bundesarbeitsgericht hat darauf hingewiesen, dass eine Benachteiligung und Begünstigung von Arbeitnehmervertretern unzulässig ist. Sie müssen mindestens so vergütet werden wie vergleichbare Arbeitnehmer gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz.
Strittige Fälle und zukünftige Regelungen
Insbesondere im Fall der freigestellten Betriebsräte stellt sich die Frage der Vergütungsregelung als komplex dar. Laut Angaben einer Unternehmensanwältin gibt es aktuell 85 strittige Fälle bei VW, in denen es um die Höhe der Zahlungen an Betriebsräte geht. Es ist auch zu berücksichtigen, dass Arbeitgeber die Kosten der Betriebsverfassung zu tragen haben, jedoch nur im erforderlichen Maß. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass Betriebsratsmitglieder während ihrer Zeit im Gremium ihren Vergütungsanspruch behalten, was jedoch oft zu rechtlichen Streitigkeiten führt.
In Deutschland sind Betriebsräte ein essenzieller Bestandteil der Unternehmensstruktur. In Betrieben mit mindestens fünf ständigen Arbeitnehmern sind sie wählbar und vertreten mehr als ein Drittel der Arbeitnehmer. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Betriebsräte umfassend. Südkurier und Finanzen.net geben Einblick in die laufenden Verfahren und deren Auswirkungen auf die Betroffenen. Angesichts der anstehenden Gesetzesnovelle im Sommer 2024, die den Schutz von Betriebsratsmitgliedern weiter konkretisieren soll, bleibt eine Beobachtung der Entwicklungen in diesem Bereich erforderlich.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigen, dass es unerlässlich ist, die Belange der Betriebsräte ernst zu nehmen. Ihre Rolle im Unternehmen darf nicht nur als Kostenfaktor, sondern als zentraler Bestandteil der internen Unternehmenspolitik betrachtet werden, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und vertragliche Ansprüche durchzusetzen. Deutscher Anwalt Spiegel