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Prof. Dr. Däuper: Neuer Honorarprofessor für Klimaschutz und Kartellrecht!

Am 20. März 2025 wurde Prof. Dr. Olaf Däuper zum Honorarprofessor am Institut für Wirtschaftsrecht der Uni Kassel ernannt. Seine Expertise im Klimaschutz- und Kartellrecht bereichert die Lehre.

Am Mittwoch erhielt Prof. Dr. Olaf Däuper seine Ernennungsurkunde als Honorarprofessor am Institut für Wirtschaftsrecht (IWR) der Universität Kassel. Überreicht wurde die Urkunde von Prof. Dr. Björn Frank, dem Dekan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften. Professor Däuper, der seit 2017 am IWR unterrichtet, hat sich einen Namen in den Bereichen Klimaschutz-, Energie- und Kartellrecht gemacht. In seiner Ansprache bedankte er sich bei Prof. Gerrit Hornung und den Kolleg*innen für deren Unterstützung und äußerte, dass es eine Ehre sei, sein Engagement an der Universität Kassel in dieser neuen Funktion fortzusetzen. Prof. Hornung hob die Bedeutung von Professor Däuper für das Institut und die Qualität der Lehre in den Kasseler Rechtswissenschaften hervor.

Der neue Honorarprofessor bringt umfangreiche praktische Erfahrungen als Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Becker Büttner Held | Rechtsanwälte · Steuerberater · Unternehmensberater PartGmbB mit. Seine Beratungsfelder umfassen neben Energie- und Kartellrecht auch Regulierungs-, Infrastruktur- und Planungsrecht. Diese Expertise könnte für die anstehenden Herausforderungen im Klimaschutz und den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen von großer Bedeutung sein.

Aktuelle Entwicklungen im Kartellrecht

Die Bedeutung des Kartellrechts hat in den letzten Jahren zugenommen, nicht zuletzt durch die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die am 19. Januar 2021 in Kraft trat. Diese Reform bringt wesentliche Änderungen mit sich, wie die verschärfte Missbrauchsaufsicht über marktmächtige Unternehmen und die Neuregelung der Fusionskontrolle. Der führende Kommentar zum Kartellrecht, herausgegeben von Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte, berücksichtigt diese Neuerungen in seiner 14. Auflage. Dieser Kommentar, der seit 1958 besteht, bietet auch aktuelle Einblicke in die Auslegung der aktuellen Rechtsprechung zum Kartellschadensersatzrecht.

Die Autorinnen und Autoren des Kommentars sind Experten aus verschiedenen Bereichen, was dessen Relevanz und Praktikabilität enorm steigert. Zu den Neuerungen zählen unter anderem die Beschleunigung von Kartellverfahren und spezifische Regelungen für digitale Plattformen. Solche Entwicklungen unterstreichen die Notwendigkeit für Unternehmen, sich rechtzeitig auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen.

Rechtliche Instrumente im Klimaschutz

Im Bereich des Klimaschutzrechts verfolgt Deutschland ambitionierte Ziele, die im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) verankert sind. Dieses Gesetz sieht vor, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 % im Vergleich zu 1990 zu senken und bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Die rechtlichen Instrumente zur Umsetzung dieser Ziele sind vielfältig und beinhalten sowohl planerische als auch ordnungsrechtliche Maßnahmen. Zu den zentralen Gesetzen zählen das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Auf europäischer Ebene ergänzt der Europäische Grüne Deal die nationalen Vorgaben, um die klima- und energiepolitischen Zielsetzungen bis 2030 zu erreichen. Insbesondere die „Fit-für-55“-Regelung stellt sicher, dass die EU die Vorgaben des Übereinkommens von Paris einhält und bis 2050 auf netto null Treibhausgasemissionen kommt. Abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung der Unternehmen zur Einhaltung dieser Rahmenbedingungen, sind auch die Bundesländer aktiv in der Entwicklung von Klimaschutzprogrammen, um die nationalen Ziele zu unterstützen.

Damit erhält Professor Däuper in seiner neuen Rolle nicht nur die Gelegenheit, sein Wissen und seine Erfahrungen im Bereich Klimaschutz weiterzugeben, sondern auch eine Schlüsselposition in der Lehre zu beziehen, die für die anstehenden rechtlichen Herausforderungen von großer Bedeutung ist. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Kartellrecht, Energie- und Klimaschutzrecht könnte dabei an der Universität Kassel entscheidend zur Ausbildung der nächsten Generation von Juristen beitragen.

Weiterführende Informationen finden sich auf den Seiten der Universität Kassel, im Kommentar zum GWB und auf den Seiten des Umweltbundesamtes.

Referenz 1
www.uni-kassel.de
Referenz 2
www.beck-shop.de
Referenz 3
www.umweltbundesamt.de
Quellen gesamt
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