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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil: Linksextremistin Lina E. muss ins Gefängnis

Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil gegen die Linksextremistin Lina E., die aufgrund gewalttätiger Übergriffe verurteilt wurde. Ihre Strafe von über fünf Jahren Haft steht nun fest. Politische Reaktionen folgen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 19. März 2025 das Urteil gegen die 30-jährige Linksextremistin Lina E., eine führende Figur der berüchtigten „Hammerbande“, bestätigt. Lina E. war im Mai 2023 vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der Vorwurf lautete, dass sie an gewalttätigen Übergriffen auf politische Gegner beteiligt gewesen sei. Laut freilich-magazin.com verwies der Vorsitzende Richter auf die Notwendigkeit, politische Auseinandersetzungen mit Worten und nicht mit Gewalt zu führen.

Obwohl Lina E. seit 2023 unter bestimmten Auflagen auf freiem Fuß war, muss sie nun den Rest ihrer Haftstrafe antreten. Diese Entscheidung wird von vielen als notwendig erachtet, insbesondere angesichts der schweren Gewaltakte, an denen sie und ihre Mitangeklagten zwischen 2018 und 2020 in Sachsen und Thüringen beteiligt waren. Die Übergriffe, die als Teil einer organisierten und gewalttätigen Vorgehensweise gegen politische Gegner galten, führten zu schweren Verletzungen der Opfer, darunter Hirnblutungen und Stichwunden.

Chronik des Terrors

Die „Hammerbande“ ist für zahlreiche Gewalttaten bekannt. Eine umfassende Recherche des Heimatkurier dokumentiert eine Chronik dieser Taten seit 2015. Die Gruppe gliedert ihre Attacken in „Ausfahrten“, welche Übergriffe im Umfeld von Demonstrationen darstellen, sowie in „Projekte“, bei denen gezielt Einzelpersonen angegriffen werden. Diese gewalttätigen Aktionen haben zum Ziel, „massiven“ und „nachhaltigen“ körperlichen Schaden zu verursachen. Die Einsätze dauern in der Regel nicht länger als 30 Sekunden und erfolgen nach festgelegten Abbruchkommandos.

Die erste bewusste Attacke soll bereits am 12. Januar 2015 auf eine Frau während einer LEGIDA-Demonstration in Leipzig erfolgt sein. Die Gewalt eskalierte von da an und umfasste verschiedene Attacken, darunter Überfälle auf Politiker und Demonstrationsteilnehmer. So erlitt ein NPD-Stadtrat bei einem Überfall am 2. Oktober 2018 schwere Verletzungen, und auch weitere Angriffe in den folgenden Jahren verwüsteten zahlreiche Wohnungen.

Reaktionen auf das Urteil

Mit der Bestätigung des Urteils durch den BGH ist das Verfahren nun rechtskräftig abgeschlossen. Dies hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Die AfD fordert ein konsequentes Vorgehen gegen Linksextremismus und kritisierte die bisherigen Freilassungen von Lina E. entsprechend. Der sicherheitspolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Carsten Hütter, nannte sie eine Täterin und forderte Maßnahmen gegen die als extremistisch eingestuften Antifa-Gruppen.

Statistiken des Verfassungsschutzes zeigen, dass das linksextremistische Personenpotenzial in Deutschland im Jahr 2023 auf 37.000 Personen angewachsen ist, davon 11.200 gewaltorientiert. Auch die Zahl linksextremistischer Straftaten stieg auf insgesamt 4.248 Delikte, was einem Anstieg um 10,4% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Gewalttaten nahmen um 20,8% zu. Diese Zahlen verdeutlichen die anhaltende Bedrohung durch linksextreme Gruppierungen in Deutschland und machen die aktuelle Diskussion um Lina E. und die „Hammerbande“ besonders relevant.

Referenz 1
www.freilich-magazin.com
Referenz 2
heimatkurier.at
Referenz 3
www.verfassungsschutz.de
Quellen gesamt
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