
Am Landgericht München II hat am 19. März 2025 ein Prozess um einen schwerwiegenden Gewaltexzess gegen zwei Männer begonnen. Ihnen wird gefährliche Körperverletzung und schwerer Raub vorgeworfen. Auch eine 20-Jährige steht vor Gericht, die wegen Beihilfe angeklagt ist. Ihr wurde vorgeworfen, die Opfer in eine Wohnung in Fürstenfeldbruck gelockt zu haben, wofür ihr 1.500 Euro versprochen wurden.
Bei Prozessauftakt schwiegen die beiden 21-jährigen Angeklagten. Der Anwalt der 20-Jährigen verwies jedoch auf ihre früheren Aussagen bei der Polizei. In diesen gab sie zu, die Opfer gelockt zu haben, bestritt jedoch, über die Pläne ihrer Komplizen informiert gewesen zu sein. Die Taten wurden von zwei weiteren, nicht identifizierten Männern unterstützt.
Der brutale Überfall
Die Angreifer stürmten bewaffnet mit Schraubenziehern, Zangen und sogar einer Heckenschere in die Wohnung und schlugen die Opfer rund 20 bis 30 Minuten lang. Besonders brutal war die Drohung eines Angeklagten, einem der Opfer den Daumen abzuschneiden, während er mit einer Zange ein Stück Haut von dessen Unterarm abtrennte. Die grausame Tat führte zu einer gebrochenen Nase und einer gebrochenen Rippe bei einem der Opfer.
Insgesamt stahlen die Täter etwa 2.000 Euro Bargeld, zwei Handys sowie den Dienstwagen eines der Angeklagten. Der gewalttätige Überfall wurde durch eine verbale Auseinandersetzung zwischen den Opfern und der Schwester eines der Angeklagten ausgelöst. Diese hatten ihrem Auto der Schwester ein „Spuckzeugnis“ gegeben.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Im Kontext des Prozesses stehen auch relevante rechtliche Grundlagen zur Debatte. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt, dass selbst bei einem gefährlichen Werkzeug, das zur Bedrohung eingesetzt wird, die Qualifikation als schwerer Raub auch dann gegeben ist, wenn das Beuteschema nicht vollständig umgesetzt wird. Ein entsprechendes BGH-Urteil vom 25. Februar 2010 stellte fest, dass der Einsatz solcher Werkzeuge während eines Raubüberfalls strenge rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, auch wenn der Raub nicht vollendet wurde juraexamen.info berichtet.
Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sind besonders relevant in Anbetracht des Anstiegs von Gewaltkriminalität, der laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) im ersten Halbjahr 2023 um etwa 17 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist. Die PKS zeigt, dass dieser Anstieg vor allem im öffentlichen Raum zu verzeichnen ist, während die Zahl der Gewaltdelikte in privaten Wohnräumen nur moderat zunahm BKA.de erklärt.
Die Gründe für den Anstieg sind vielfältig. Erklärungen umfassen unter anderem die erhöhte Mobilität nach dem Ende von coronabedingten Einschränkungen und die sozialen sowie wirtschaftlichen Belastungen, die durch Inflation verursacht wurden. Insbesondere ist ein Anstieg von nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Gewaltdelikten zu verzeichnen, was zu einer intensiven Debatte über Sicherheitsaspekte in der Gesellschaft führt.
Fünf Verhandlungstage wurden für den Prozess angesetzt, mit einem möglichen Urteil, das am 10. April erwartet wird. Angesichts der Schwere der Vorwürfe und der brutalen Taten bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird.