
Das Münchner Bankenhaus Obotritia ist insolvent. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 10. März 2025 bestätigt, dass die Einlagen der Kunden geschützt sind. Betroffen sind circa 1.300 Einleger, die nun gemäß dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) Ansprüche auf Entschädigung bis zu einem Betrag von 100.000 Euro haben. In bestimmten Ausnahmefällen, wie etwa bei Lebensereignissen, kann die Entschädigung sogar auf bis zu 500.000 Euro erhöht werden.
Die Insolvenz wurde am 3. März 2025 beantragt, nachdem die BaFin festgestellt hatte, dass die Bank die Einlagen nicht vollständig zurückzahlen kann. Am 10. März 2025 eröffnete das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren. Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé wurde als Insolvenzverwalter bestellt, um das Verfahren zu überwachen und die Ansprüche der Gläubiger zu prüfen. Betriebsbedingt wird die Entschädigung zügig bearbeitet, sodass betroffene Kunden innerhalb einer Woche nach der offiziellen Bestätigung durch die BaFin mit einer Lösung rechnen können.
Entschädigung und Absicherung
Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) wird in den kommenden Tagen Kontakt zu den Einlegern aufnehmen und sie über den weiteren Verlauf informieren. Durch die Mitgliedschaft in der EdB sind die Einlagen der Kunden bis zu einer Höhe von 100.000 Euro geschützt, ein Umstand, den die BaFin noch einmal hervorhob.
In einer Pressemitteilung erläuterte die BaFin die Funktionsweise des Einlagensicherungssystems in Deutschland. Banken, die über eine Erlaubnis zum Einlagen- und Kreditgeschäft verfügen, sind automatisch Mitglied in einem solchen System. Im Falle von Zahlungsunfähigkeit wird das Entschädigungsverfahren sofort gestartet, sodass die Entschädigung innerhalb von sieben Arbeitstagen ohne gesonderte Nachweise erfolgt – diese Regelung gilt für Einlagen bis zu 100.000 Euro.
- Gesetzliche Entschädigungsansprüche:
- Maximal 100.000 Euro pro Kunde und Bank
- Gemeinschaftskonten verdoppeln den maximalen Betrag
- Erhöhung auf 500.000 Euro möglich bei besonderen Lebensereignissen
Die BaFin erinnerte auch daran, dass Einlagen von großen Unternehmen oder staatlichen Stellen nicht geschützt sind. Einlagen in Treuhandsammelkonten profitieren hingegen ebenfalls von der Versicherung bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Einleger.
Kredite und zusätzliche Absicherung
Die Beschränkungen in der Einlagensicherung sind klar umschrieben. Wertpapiere sowie Kryptowährungen fallen nicht unter den Schutz, den die Einlagensicherung bietet. Des Weiteren müssen Anleger, die Forderungen aus Wertpapiergeschäften haben, diese innerhalb eines Jahres beantragen, um eine Entschädigung zu erhalten.
Zusätzlich gibt es institutsbezogene Sicherungssysteme und freiwillige Einlagensicherungsfonds, die die Absicherung noch erweitern können, jedoch ohne einen rechtlichen Anspruch gewährleisten. All diese Mechanismen sind darauf ausgerichtet, die Einlagen der Kunden bestmöglich zu sichern und das Vertrauen in das Bankensystem aufrechtzuerhalten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Insolvenz des Bankenhauses Obotritia für die betroffenen Einleger eine kritische Situation darstellt, jedoch dank der BaFin und der EdB ein gewisses Maß an Sicherheit besteht. Die strukturierten Entschädigungsmaßnahmen sollen dazu beitragen, dass die Kunden schnellstmöglich entschädigt werden.