
Am 18. März 2025 wurde Professorin Maria Finckh von der Universität Kassel zur neuen Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates für Biodiversität und Genetische Ressourcen (WBBGR) gewählt. Diese Wahl markiert den Beginn einer neuen Amtszeit des Beirates, die sich über den Zeitraum von 2025 bis 2028 erstreckt. Neben Finckh wurden auch Professorin Jana Zscheischler von der Universität Vechta und Professorin Inga Schleip von der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung zu stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt.
Der WBBGR hat eine wichtige Rolle innerhalb des deutschen Landwirtschaftssektors, da er das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu Fragen der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt berät. In den kommenden Monaten wird sich der Beirat intensiv mit der Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der EU-Wiederherstellungsverordnung auseinandersetzen.
Herausforderungen der Biodiversität
Die Biodiversität auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in Europa hat in den letzten Jahren stark abgenommen. Laut Berichten sind die Populationen von Feldvögeln und Wiesenschmetterlingen seit 1990 um über 30 % geschrumpft. Um dieser besorgniserregenden Entwicklung entgegenzuwirken, verabschiedete die EU-Kommission 2011 eine Biodiversitätsstrategie, die darauf abzielt, den Verlust an biologischer Vielfalt bis 2020 zu stoppen. Diese Strategie verpflichtet die Kommission, den Beitrag von Land- und Forstwirtschaft zur Biodiversität zu erhöhen.
Ein Bericht des Europäischen Rechnungshofs hebt hervor, dass der Rückgang der Biodiversität als große Gefahr angesehen wird, mit einer Million Arten, die weltweit vom Aussterben bedroht sind. Die Intensivierung der Landwirtschaft wird dabei als eine der Hauptursachen für den Verlust an Biodiversität in Europa identifiziert. Der Feldvogelindex hat seit 1990 um 34 % abgenommen.
Die Gemeinsame Agrarpolitik
Ein zentraler Aspekt in den Bemühungen um den Erhalt der Biodiversität ist die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Die Reform der GAP für den Zeitraum 2023 bis 2027, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, setzt auf eine modernisierte, ergebnis- und leistungsorientierte Strategie zur Unterstützung nachhaltiger Land- und Forstwirtschaft. Ziel ist es, insbesondere kleinere Betriebe zu fördern und eine nachhaltige Zukunft für europäische Landwirte zu schaffen.
Insgesamt stehen für den Zeitraum 2021–2027 387 Milliarden Euro für die GAP zur Verfügung, wobei 35 % der Finanzmittel speziell für Klimaschutz, Biodiversität und Umwelt vorgesehen sind. Um die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie zu unterstützen, müssen mindestens 25 % des Haushalts für Direktzahlungen für Öko-Regelungen verwendet werden.
Die GAP wird auch in den kommenden Jahren eine entscheidende Rolle dabei spielen, die Empfehlungen des WBBGR umzusetzen. Diese Empfehlungen legen den Fokus auf die Verbesserung der Koordinierung zwischen politischen Maßnahmen, um den Rückgang der genetischen Vielfalt effektiver zu bekämpfen und die natürlichen Lebensräume besser zu schützen.
In Anbetracht der schwerwiegenden Herausforderungen, die der Biodiversität in Europa gegenüberstehen, ist es unerlässlich, dass die politischen Entscheidungsträger die Empfehlungen des WBBGR ernst nehmen und die notwendigen Schritte einleiten, um eine nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zu gewährleisten. Das Zusammenspiel von Wissenschaft und Politik wird hierbei entscheidend sein, um langfristige Lösungen zu finden und den negativen Trend umzukehren.