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KI im Schwimmbad: Datenschutz im Visier – Neue Herausforderungen!

Immer häufiger setzen Schwimmbäder in Baden-Württemberg KI zur Überwachung ein, um Ertrinkungsunfälle schneller zu erkennen. Doch wo bleibt der Datenschutz? Ein Überblick über Chancen und Herausforderungen.

Künstliche Intelligenz (KI) findet zunehmend Anwendung in Schwimmbädern, wo sie von Bademeistern zur Überwachung der Badegäste eingesetzt wird. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2022 in Deutschland mindestens 378 Menschen ertranken, darunter acht in Schwimmbädern. Ertrinkungsunfälle sind oft lautlos und für das menschliche Auge schwer zu erkennen, was die Einführung solcher Technologien rechtfertigt. Zu diesem Zweck setzen viele Einrichtungen in Baden-Württemberg, darunter das Panorama-Bad in Freudenstadt, KI-gestützte Systeme ein, die die Bewegungsabläufe der Schwimmer in Echtzeit analysieren und Lebensgefahr erkennen können, wie zvw.de berichtet.

Durch Kameras, die über dem Schwimmbecken installiert sind, wird die Anzahl der Menschen registriert und ihre Bewegungen werden überwacht. Bei einem Anzeichen von Gefahr, etwa einer regungslosen oder absinkenden Person, kann das System Alarm schlagen und die Badeaufsicht auf eine Smartwatch benachrichtigen. Diese Technologien werden in bereits mehreren Bädern in Baden-Württemberg eingesetzt, und die Nutzung nimmt zu. Vergangenes Jahr wurde die Technik in Freudenstadt eingeführt und die Erfahrungen zeigen, dass die Systeme dabei helfen können, Unfälle zu vermeiden. Laut datenschutz-notizen.de arbeiten die Systeme nicht nur zur Erkennung von Ertrinkungsunfällen, sondern auch zur Auslastungsanalyse des Beckens.

Datenschutzrechtliche Implikationen

Trotz der potenziellen Vorteile müssen die datenschutzrechtlichen Implikationen beachtet werden. Der Datenschutzbeauftragte Tobias Keber betont die Notwendigkeit einer soliden Rechtsgrundlage für die Nutzung solcher Technologien, da die Bildaufnahmen personenbezogene Daten darstellen könnten. Die aktuellen Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes werden als starr betrachtet, vor allem im Hinblick auf die Anpassung an moderne Technologien, was auch vom Gesetzgeber gefordert wird. Die Verwendung der Systeme ohne entsprechende gesetzliche Grundlage könnte problematisch sein, wie baden-wuerttemberg.datenschutz.de erklärt.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird anwendbar, wenn Personen erkennbar sind. Daher könnte eine Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung das berechtigte Interesse der Schwimmbadbetreiber sein, jedoch muss dies gut begründet werden. Solche Maßnahmen sollten stets mit Bedacht gewählt werden, und die Möglichkeit alternativer Sicherheitslösungen sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus müssen die Besucher der Bäder über die Überwachung und die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden, um Transparenz und Akzeptanz zu schaffen.

Obwohl KI-gestützte Überwachungssysteme das Potenzial haben, in Notfällen schnellere Reaktionen der Badeaufsicht zu ermöglichen, erfordert ihre Implementierung ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Die Technik soll als Unterstützung für das Personal dienen und nicht dessen Aufgaben ersetzen, während die Grundrechte der Badegäste gewahrt bleiben müssen. Daher ist es unerlässlich, auch die Veränderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen aufmerksam zu verfolgen und die Implementierung der Systeme entsprechend zu gestalten, um sowohl Sicherheit als auch Datenschutz zu gewährleisten.

Referenz 1
www.zvw.de
Referenz 2
www.datenschutz-notizen.de
Referenz 3
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Quellen gesamt
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