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AfD legt wieder Eilklage ein: Chaos vor der Bundestags-Sitzung!

Am 17.03.2025 wurde ein Eilverfahren gegen die Einberufung des Bundestages abgewiesen. Die AfD plant neue rechtliche Schritte. Steht der Haushaltsentwurf 2025 vor einer verfassungsrechtlichen Krise?

Am 17. März 2025 hat das Bundesverfassungsgericht alle Eilverfahren gegen die Einberufung des neuen Bundestages abgewiesen. Diese Entscheidung eröffnet der Alternative für Deutschland (AfD) die Möglichkeit, einen neuen Versuch zu starten, ein Eilverfahren einzuleiten, im Hinblick auf die bevorstehenden Entscheidungen im Bundestag. Hintergrund für diese Entwicklungen ist eine Sitzung des Haushaltsausschusses, die am Sonntag stattfand.

Die Sitzung des Haushaltsausschusses wurde im Rekordtempo durchgeführt, um verschiedene Gesetzesvorhaben schnellstmöglich bis Dienstag durchzusetzen. Dabei hatte ein Viertel der Ausschussmitglieder, bestehend aus Vertretern der FDP, der AfD, der Linken und der Bundestagsfraktion BSW, die Durchführung einer öffentlichen Anhörung beantragt. Diese Anhörung ist grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben. Der Ausschussvorsitzende Helge Braun wies den Antrag jedoch zurück, um den vorgegebenen Zeitplan nicht zu gefährden.

Haushalt und Sondervermögen im Fokus

Am Dienstag soll der Bundestag über die geplanten Sondervermögen entscheiden. Allerdings gibt es juristischen Widerstand gegen diese Entscheidung, während eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als unwahrscheinlich angesehen wird. Beobachter hegen Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere seit der Ernennung von Stephan Harbarth als Verfassungsgerichtspräsident. Die Verfassungsrichter sind von den drei Parteien entsandt, die bei einem Scheitern der Sondervermögen an Einfluss verlieren würden.

Eine klare rechtliche Linie folgt aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023. In diesem Urteil wurden die Artikel 1 und 2 des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 für unvereinbar mit verschiedenen Artikeln des Grundgesetzes erklärt. Der Antrag wurde von 197 Mitgliedern des Deutschen Bundestages gestellt. Der Gerichtshof entschied, dass der Gesetzgeber nicht ausreichend dargelegt habe, dass die Zuweisung von Kreditermächtigungen an den Energie- und Klimafonds den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprach.

Öffentliche Anhörungen und Expertenmeinungen

Die jüngsten öffentlichen Anhörungen des Haushaltsausschusses zur Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsentwurfs 2025 und die damit verbundenen Gesetzentwürfe wurden ebenfalls kontrovers diskutiert. Am 23. September 2024 hörten Experten verschiedene Regierungsentwürfe, darunter den Bundeshaushaltsplan 2025 und das Haushaltsbegleitgesetz 2025. Es gab zahlreiche Bedenken, auch von Regierungsfraktionen, zur Höhe der globalen Minderausgabe (GMA) im Entwurf.

Der erforderlich erachtete GMA beträgt 12 Milliarden Euro, was rund 3% des Haushaltsvolumens entspricht. Experten wie Armin Steinbach von HEC Paris bezeichneten die Höhe der GMA als „finanz- und verfassungsrechtlich problematisch“ und forderten eine Reduzierung auf 2% bzw. unter 10 Milliarden Euro. Kritiker aus den Reihen der AfD, wie Ulrich Vosgerau, wiesen darauf hin, dass die zusätzlichen GMAs in den Einzelhaushalten fast 9% Minderausgaben annehmen, was als erhebliches Problem der Gewaltenteilung angesehen wird.

Die Diskussion über die Höhe der GMA wird von weiteren Experten begleitet, die die Berechnungen der Bundesregierung und ihre Annahmen zur Einnahmesteigerung hinterfragen. Monika Schnitzer warnte vor einer Überschätzung der Steuermehreinnahmen aus einer Wachstums-Initiative, während Claus Michelsen ein moderates BIP-Wachstum von 0,4% für 2025 prognostizierte.

Am Dienstag steht dem Bundestag eine weitere bedeutende Entscheidung ins Haus. Die Entwicklungen rund um den Haushalt und die Sondervermögen könnten weitreichende Auswirkungen auf die politische Landschaft Deutschlands haben.

Compact Online berichtet, dass…

Bundesverfassungsgericht informiert über…

Bundestag stellt fest…

Referenz 1
www.compact-online.de
Referenz 2
www.bundesverfassungsgericht.de
Referenz 3
www.bundestag.de
Quellen gesamt
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