
Im Landkreis Diepholz müssen Banken nun die Kenntnisse ihrer Kunden über Finanzinstrumente überprüfen. Diese Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die von der europäischen Wettbewerbsbehörde ESMA sowie der deutschen Aufsichtsbehörde BaFin umgesetzt wird. Rund 32.000 Mitglieder und Kunden der Volksbank Niedersachsen-Mitte sind von dieser Regelung betroffen. Kunden müssen einen Wissenstest ablegen, um in Wertpapiere investieren zu können. Bei der Volksbank äußerte sich Vorstand Markus Lüers, dass die Bank keinen Einfluss auf diese regulatorische Entscheidung habe.
Für die Prüflinge gilt, dass sie alle fünf Fragen des Tests korrekt beantworten müssen, um zu bestehen. Bei einem nicht bestandenen Test haben Kunden die Möglichkeit, diesen bis zu zweimal pro Tag zu wiederholen. Schafft es ein Kunde auch beim zweiten Versuch nicht, die Prüfung zu bestehen, erhöhen sich die Aufklärungs- und Dokumentationspflichten für Berater. Online-Kunden, die durchfallen, erhalten den Hinweis, dass ihre Kenntnisse für das geplante Geschäft als unzureichend erachtet werden.
Regulatorische Hintergründe
Bisher hat die neue Regelung in Diepholz keine besonderen Reaktionen seitens der Kunden hervorgerufen. Als Vorreiter in der Thematik hat die Kreissparkasse Diepholz bereits etablierte Verfahren zur Kenntniserhebung, bei denen geschulte Berater die Kunden zu den Funktionsweisen und Risiken von Finanzprodukten befragen. Bei unzureichenden Kenntnissen erhalten die Kunden einen Warnhinweis.
Die neue Pflicht zur Wissensüberprüfung ist Teil des regulatorischen Rahmens, der durch die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und die entsprechende Verordnung (MiFIR) etabliert wurde. Diese Vorschriften regeln Wertpapierdienstleistungen und umfassen eine Vielzahl an Finanzinstrumenten, die sowohl auf regulierten Handelsplätzen als auch im außerbörslichen Handel (OTC) gehandelt werden.
Finanzinstrumente im Fokus
Finanzinstrumente, die unter diese Regelung fallen, sind vielfältig und werden im § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (KWG) definiert. Dazu zählen Aktien, Anteile an juristischen Personen, Schuldtitel, Vermögensanlagen, Geldmarktinstrumente, Devisen, Derivate und sogar Kryptowährungen. Diese Instrumente müssen bestimmten Anforderungen wie Übertragbarkeit, Standardisierung und Handelbarkeit genügen, um im Markt akzeptiert zu werden.
Die Berichtsansätze und die Transparenzbestimmungen wurden durch die genannten EU-Richtlinien und Verordnungen deutlich erweitert, was zu einer grundlegenden Veränderung des europäischen Wertpapiermarktes geführt hat. Dabei werden auch Aspekte wie Market Making, algorithmischer Handel und Sicherheitsmechanismen an Handelsplätzen neu geregelt.
Abschließend zeigt sich, dass die Überprüfung der Kundenkenntnisse über Finanzinstrumente ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Marktintegrität und Kundenaufklärung ist. Viele Kunden empfinden die zusätzlichen Informationen und Abfragen jedoch als lästig, was in Anbetracht der umfangreichen regulatorischen Anforderungen verständlich ist.