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Rostocker Gericht verbietet Namen Lucifer – Ein Lehrervater wehrt sich!

Ein Vater aus Sachsen sorgt mit dem Namen seines Sohnes "Lucifer" für Aufsehen. Während Rostock diesen Namen aus Kindeswohlgefährdung ablehnt, verteidigt er seine unkonventionelle Wahl.

Im aktuellen Fall um die Namensgebung „Lucifer“ hat das Standesamt in Rostock den Eltern eines Neugeborenen den eingereichten Namen wegen möglicher Gefährdung des Kindeswohls verweigert. Der Vater, Frank Weigelt aus der Nähe von Zwickau, reagierte auf diese Entscheidung, da er bereits ein Kind mit dem gleichen Namen hat. Weigelt, 38 Jahre alt und Lehrer für Deutsch und Ethik, hat insgesamt sechs Kinder, von denen die meisten außergewöhnliche Vornamen tragen. Neben Lucifer heißen sie Sepherina, Feymandra, Hesperus und Asthartis, während der Erstgeborene einen eher traditionellen Namen, Oliver-Thorß, trägt. Er plant zudem, ein siebtes Kind zu bekommen und hat dafür bereits einen unkonventionellen Namen im Sinn.

Der Name Lucifer, der aus dem Lateinischen stammt und ursprünglich „Lichtbringer“ bedeutet, erfreut sich in einigen deutschen Städten wie Berlin, Wiesbaden, Köln und Mainz bereits einer positiven Aufnahme. Ein Gutachten von Gabriele Rodriguez, einer Namensforscherin, bekräftigte die Unbedenklichkeit des Namens. Weigelt berichtet, er habe bei der Auswahl der Namen für seine Kinder viel Wert auf Einzigartigkeit gelegt. Er hat auch Gutachten zur Namensvergabe für seine Kinder in Leipzig erstellen lassen und betont, dass er bislang keine negativen Erfahrungen gemacht hat. Seiner Meinung nach kann Mobbing auch bei alltäglichen Namen vorkommen.

Rechtliche Auseinandersetzung und gesellschaftliche Bedenken

Im Fall der Rostocker Eltern wurde die Entscheidung des Standesamtes durch ein Gericht bestätigt. Das Amtsgericht argumentierte, dass der Name das geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährden könnte, da „Lucifer“ Assoziationen zum Teufel wecke. Diese negative Konnotation führte zur Ablehnung der Namenswahl, obwohl das deutsches Namensrecht in vielen Fällen großzügiger ist, als oft angenommen wird. Ein Beispiel aus Kassel verdeutlicht ähnliche Bedenken: Ein Standesbeamter verweigerte die Eintragung des Vornamens „Lucifer“ für einen Jungen, was durch das Kasseler Amtsgericht unterstützt wurde. Die besorgten Eltern wählten daraufhin den Namen „Lucian“.

Die Diskussion rund um den Namen „Lucifer“ wird nicht zuletzt auch durch die US-Serie „Lucifer“ angeheizt, die seit 2016 ausgestrahlt wird und in der der Teufel in Los Angeles als Nachtclubbesitzer auftritt. Diese moderne Darstellung des Namens hat in der Gesellschaft für eine gewisse Umkehrung der Wahrnehmung gesorgt, was in der Debatte um die Namensvergabe für Kinder reflektiert wird. Dennoch bleibt die rechtliche Lage und die darin enthaltenen Überlegungen zur Kindeswohlgefährdung von zentraler Bedeutung in diesen Fällen.

Die Auseinandersetzung in Rostock zeigt die Spannungen auf, die bei der Namensgebung entstehen können, und wirft grundsätzliche Fragen über den Einfluss von Namen auf das Leben eines Kindes auf. Während einige Eltern für einen kreativ-nonkonformen Ansatz plädieren, argumentieren andere, dass Tradition und gesellschaftliche Akzeptanz in der Namenswahl zu berücksichtigen sind.

Referenz 1
www.saechsische.de
Referenz 2
blog.beliebte-vornamen.de
Referenz 3
www.bundestag.de
Quellen gesamt
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