
In Nordrhein-Westfalen müssen Eltern weiterhin auf die Realisierung eines dritten beitragsfreien Kita-Jahres warten. Dieses Vorhaben wurde im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen im Jahr 2022 festgehalten. Kinder-Ministerin Josefine Paul (Grüne) räumt ein, dass die Umsetzung stark von der aktuellen Haushaltslage des Landes abhängt. Am 20. März wird das Thema im parlamentarischen Familienausschuss erneut behandelt, eine entscheidende Sitzung für Eltern und Kita-Träger.
Aktuell sind in NRW die letzten zwei Jahre vor der Einschulung bereits beitragsfrei, doch die Frage, wann das dritte Jahr beitragsfrei wird, bleibt offen. Die Entscheidung über die Höhe der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung liegt bei den örtlichen Jugendämtern und somit auch in den Händen der Kommunen. Diese sind dafür verantwortlich, eine soziale Staffelung der Beiträge zu gewährleisten, die sowohl die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern als auch die Betreuungszeiten berücksichtigt. Es gibt jedoch Ausnahmen für Eltern, denen die finanzielle Belastung nicht zumutbar ist.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat bis Mai 2027 Zeit, um das Wahlversprechen umzusetzen. Weiterhin wird im Koalitionsvertrag festgehalten, dass eine kostenfreie Verpflegung in Kitas angestrebt wird. Hierbei ist eine schrittweise einkommensabhängige Entlastung von Essensgeldern für Eltern vorgesehen. Diese Maßnahmen sollen die finanzielle Belastung der Familien mindern und gleichzeitig die Qualität der frühkindlichen Bildung fördern.
Die finanziellen Grundlagen der frühkindlichen Bildung in Deutschland sind jedoch komplex und unterschiedlich geregelt. Im Jahr 2012 wurde ein Betrag von 18,4 Milliarden Euro ohne Elternbeiträge in die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung investiert. Dies entspricht 0,7% des Bruttosozialprodukts (BIP), was über dem OECD-Durchschnitt von 0,6% liegt. Für 2013 waren sogar Haushaltsansätze von 19,5 Milliarden Euro vorgesehen. Dies zeigt, dass der Finanzierungsbedarf in diesem Bereich erheblich ist.
Finanzierungsmodelle und deren Auswirkungen
Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich über die Länder (41,3%) und Kommunen (58%), während der Bund nur 0,9% beiträgt. Der Bund kümmert sich jedoch über ein Sondervermögen um den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Die Elternbeiträge variieren stark zwischen den Bundesländern; in Berlin betragen sie etwa 9%, in Mecklenburg-Vorpommern hingegen nahezu 27%. In einigen Bundesländern sind die letzten Kindergartenjahre bereits beitragsfrei, und die unterschiedliche Handhabung hat auch Auswirkungen auf die Qualität der Betreuung.
Die Art der Finanzierung, ob objekt- oder subjektbezogen, beeinflusst zudem die Qualität der frühkindlichen Erziehung. Während die subjektfinanzierende Methode die Finanzierung pro Kind vorsieht, zielt die objektfinanzierende Methode auf die Bereitstellung eines spezifischen Angebots ab. Es gibt zurzeit keine einheitlichen wissenschaftlichen Studien, die die Auswirkungen der verschiedenen Modelle abschließend bewerten. Trotzdem ist klar, dass eine qualitativ orientierte Finanzierung notwendig ist, um den Anforderungen an Kitas gerecht zu werden.
Bund und Länder diskutieren außerdem über eine erweiterte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der frühkindlichen Bildung, möglicherweise verbunden mit einheitlichen Personalschlüsseln. Insgesamt benötigt die Finanzierungssystematik mehr Transparenz, um politische Entscheidungen zu erleichtern und die notwendigen Gelder sinnvoll zu verteilen. Diese Reformen sind entscheidend, um die Qualität der frühkindlichen Bildung langfristig zu sichern und die Versprechen gegenüber den Familien einzuhalten.