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Eisenhüttenstadt eröffnet Dublin-Zentrum für schnellere Rückführungen

Brandenburg hat in Eisenhüttenstadt ein neues Dublin-Zentrum eröffnet, um die Rückführungen von Geflüchteten zügiger zu gestalten. Mit 150 Plätzen und strengen Auflagen soll der Prozess optimiert werden.

Am 13. März 2025 hat Brandenburg ein neues Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt eröffnet. Dieses Zentrum wurde eingerichtet, um die Rückführungen von Geflüchteten in andere EU-Staaten, insbesondere nach Polen, zu beschleunigen. Laut rbb24 dient das Dublin-Zentrum als Aufnahmezentrum für Geflüchtete, die über Dublin-Staaten nach Deutschland eingereist sind. Das Ziel des Zentrums ist es, die Verfahren zur Asylantragstellung zu beschleunigen und Rückführungen innerhalb eines Zeitrahmens von lediglich zwei Wochen zu ermöglichen.

Das Dublin-Abkommen legt fest, dass der Mitgliedstaat, in den ein Geflüchteter zuerst eingereist ist, für dessen Asylantrag zuständig ist. In den neuen Einrichtungen in Eisenhüttenstadt werden zwei bestehende Gebäude genutzt. Eines ist für allein reisende Männer vorgesehen, das andere für alle weiteren Geflüchteten. Das Zentrum hat eine Kapazität von 150 Plätzen, die bei Bedarf erweitert werden kann. Zu den Maßnahmen gehört zudem, dass momentan keine zusätzlichen Stellen für das Betreuungspersonal notwendig sind, da die Zahl der Zugänge von Geflüchteten derzeit niedrig ist.

Strengere Auflagen im Dublin-Zentrum

Im Rahmen der neuen Regelungen müssen die Geflüchteten strengen Auflagen folgen. Dazu gehört eine Residenzpflicht sowie die Bereitstellung von Sachleistungen, wobei kein Taschengeld bei negativem Asylbescheid gewährt wird. Die erheblichen Rückkehrquoten, die bei bis zu 70 Prozent liegen können, stellen einen sogenannten Drehtüreffekt dar. Diese Zahlen zeigen, dass viele Rückgeführte mehrmals versucht haben, ihren Aufenthalt in Deutschland zu verlängern.

Im Jahr 2024 gab es insgesamt 75.000 Ersuche zur Rücküberstellung von Asylbewerbern. Während 44.000 dieser Überstellungen genehmigt wurden, konnten tatsächlich jedoch nur knapp 6.000 Personen zurückgeführt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erläutert, dass das Dublin-Verfahren darauf abzielt, die Zuständigkeitsbestimmung für Asylverfahren in den EU-Mitgliedstaaten zu regeln. Hierbei gilt die Dublin III-Verordnung, die in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz Anwendung findet.

Ablauf des Dublin-Verfahrens

Das Dublin-Verfahren beginnt mit der Antragstellung in einer Außenstelle des Bundesamtes oder in einem Ankunftszentrum. Dort findet ein persönliches Gespräch statt, um den zuständigen Mitgliedstaat zu eruieren und mögliche Hindernisse für eine Abschiebung zu prüfen. Bei hinreichenden Anhaltspunkten wird die Akte an das zuständige Dublin-Zentrum weitergeleitet, welches die Zuständigkeit abschließend prüft. Kommt ein Mitgliedstaat zur Zustimmung, wird der Asylantrag für unzulässig erklärt und die Abschiebung angeordnet.

Die Überstellungsfristen sind klar geregelt: Innerhalb von sechs Monaten nach Zustimmung muss die Überstellung erfolgen, bei Inhaftierung innerhalb von zwölf Monaten und bei Flucht innerhalb von 18 Monaten. Findet die Überstellung nicht innerhalb dieser Fristen statt, so geht die Zuständigkeit zur Prüfung des Asylantrages auf Deutschland über. In den neuen Einrichtungen in Eisenhüttenstadt sieht man die Möglichkeit, diese Verfahren effizienter zu gestalten und die Rückführungen innerhalb Europas zu steigern.

Referenz 1
www.rbb24.de
Referenz 3
www.bamf.de
Quellen gesamt
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