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Ethiktag in Twistringen: Sterbehilfe im Mittelpunkt der Diskussion!

Am 22. März 2025 diskutiert das Ethikkomitee der Kliniken im Landkreis Diepholz im Twistringer Rathaus über assistierten Suizid und Sterbeassistenz für mehr öffentliche Aufklärung.

Im Landkreis Diepholz plant das Ethikkomitee der Kliniken am 22. März 2025 eine wichtige Veranstaltung, die sich mit dem komplexen und gesellschaftlich umstrittenen Thema „assistierter Suizid“ auseinandersetzt. Das Ethikkomitee, das seit 16 Jahren über moralisch heikle Themen in Krankenhäusern berät, möchte mit diesem Ethiktag eine öffentliche Diskussion anstoßen, ohne die Praxis der Sterbehilfe zu propagieren. Wie die Kreiszeitung berichtet, organisieren die Mitglieder Valentin Wieczorek und Anna-Dela Husmann die Veranstaltung, bei der auch Prof. Dr. Ute Lewitzka von der Goethe-Universität Frankfurt als Referentin auftreten wird. Sie wird Themen wie Suizidprävention und Sterbeassistenz beleuchten.

Die rechtliche Lage in Deutschland erlaubt seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020 den assistierten Suizid, sofern die Entscheidung darauf basiert, dass der Betroffene frei und autonom handelt. Das Gericht bestätigte, dass die Freiheit, das eigene Leben zu beenden, auch das Recht umfasst, Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen. Trotz dieser Regelung besteht eine rechtliche Grauzone, da eine einheitliche gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe im Bundestag gescheitert ist, was die Beihilfe zur Selbsttötung betrifft. Assistierte Suizide sind im Jahr 2023 in Deutschland bereits von über 400 Menschen in Anspruch genommen worden, und die Zahl könnte weiter steigen.

Die Herausforderungen der Suizidassistenz

Ein zentrales Problem stellt die Fragestellung der Freiverantwortlichkeit dar, die im Kontext assistierter Suizide entscheidend ist. Medizinethiker und Psychiater wie Thomas Pollmächer fordern dringend ein formalisiertes Verfahren zur Beurteilung dieser Freiverantwortlichkeit. In diesem Zusammenhang nennt Tagesschau vier zu erfüllende Kriterien: die Fähigkeit zur freien Willensbildung, Zugang zu Informationen über mögliche Alternativen, das Fehlen von Druck und schließlich die Dauerhaftigkeit des Entschlusses. Diese Kriterien sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Entscheidung zu einem assistierten Suizid nicht aus einem spontanen Affekt heraus getroffen wird.

Aktuell bestehen kontroverse Meinungen darüber, ob gesetzliche Regelungen zur Suizidassistenz notwendig sind. Während einige Experten, wie die Bundesärztekammer, den Standpunkt vertreten, dass dies nicht zu den ärztlichen Aufgaben zählt, gibt es andere, die eine gesetzliche Erfassung und Regelung der Freiverantwortlichkeit für dringend erforderlich halten. Das Rheinische Ärzteblatt weist darauf hin, dass trotz des Anstiegs der assistierten Suizide und der Debatte um rechtliche Rahmenbedingungen kein einheitliches gesetzliches Verfahren zur Beurteilung der Freiverantwortlichkeit existiert.

Die komplementären Aufgaben des Ethikkomitees gehen über die Diskussion um die Sterbehilfe hinaus. Innerhalb von 48 Stunden können die Mitglieder des Komitees eine „ethische Fallbesprechung“ einberufen, um unterschiedliche Perspektiven zu einem spezifischen Fall zu beleuchten, was den Betroffenen helfen soll, mögliche nächste Schritte zu finden und Angehörige zu entlasten.

Referenz 1
www.kreiszeitung.de
Referenz 2
www.tagesschau.de
Referenz 3
www.aekno.de
Quellen gesamt
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