
Wahib Dammou, ein 26-jähriger marokkanischer Staatsbürger, lebt seit Mitte Februar 2025 in einer angespannten Lage. Er erhielt ein Schreiben vom Amt für Migration und Integration, das ihn dazu auffordert, Deutschland zu verlassen, da sein Aufenthaltstitel abläuft. Dammou hatte 2017 in der Ukraine Bauingenieurwesen studiert, wo er seine Partnerin Maria Liakhovych und seine Tochter Amira, die im November 2020 geboren wurde, kennengelernt hat.
Die Familie floh im Frühjahr 2022 vor dem russischen Angriffskrieg nach Deutschland und lebt seitdem in Tettnang. Dammou hat kürzlich seine Masterarbeit im Online-Studium erfolgreich abgeschlossen und strebt an, als Bauingenieur in Deutschland zu arbeiten. Während er tagsüber auf die vierjährige Amira aufpasst, absolviert Maria Liakhovych eine Vollzeit-Ausbildung in einem Supermarkt vor Ort. Dammou steht kurz vor dem Abschluss eines Deutsch-Kurses (B1), um sich besser integrieren zu können.
Ungewisse Zukunft und rechtliche Herausforderungen
Dammou hat einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Sigmaringen gestellt, um seiner Familie die Möglichkeit zu geben, in Deutschland bleiben zu können. Die Aufforderung zur Ausreise resultiert aus einer rechtlichen Veränderung, die vorübergehenden Schutz für drittstaatsangehörige Personen in Deutschland letztlich beenden könnte. Diese Änderung betrifft nicht-ukrainische Staatsangehörige, die bis zum 5. März 2025 keinen Aufenthaltstitel mehr erhalten.
Obwohl der vorübergehende Schutz für geflüchtete Ukrainer bis zum 4. März 2026 verlängert wurde, bleibt Dammou aufgrund seines marokkanischen Hintergrunds von diesen Regelungen ausgeschlossen. Die Situation ist für die Familie besonders belastend, da sie in Deutschland Fuß fassen möchte, während sie sich um die Integration ihrer Tochter Amira bemühen, die hier aufgewachsen ist und Deutsch lernt.
Ein lebenswichtiger Unterstützer in dieser herausfordernden Zeit ist Christoph Mezger, der Dammou ehrenamtlich hilft. Die Entscheidung des Gerichts steht derzeit noch in den Sternen, während Dammou und seine Partnerin um eine Bleibeperspektive in Deutschland kämpfen.
Abschiebungen im Bodenseekreis
Die Situation rund um Dammou ist nicht einzigartig. Im Bodenseekreis wurden im Januar und Februar 2025 insgesamt zwölf Menschen abgeschoben, darunter auch zwei Mitarbeiter des Unternehmens Vaude. Diese Abschiebungen sorgten für Unverständnis in der Region, da ein betroffener Mitarbeiter gut integriert war und bereits seit zwei Jahren in dem Unternehmen beschäftigt war.
Eine Sprecherin des Regierungspräsidiums Karlsruhe machte darauf aufmerksam, dass Abschiebungen nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise durchgeführt werden können. Diese Praxis wirft aufgrund der angespannten Lage der geflüchteten Familien und der unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen Fragen auf und führt zu einem höheren Druck, alternative Bleibemöglichkeiten zu finden.
In Anbetracht der angespannten politischen Lage in Europa und der damit verbundenen Herausforderungen für geflüchtete Personen ist die Unterstützung von Organisationen und Ehrenamtlichen für viele Familien von eminenter Bedeutung. Nur so kann sichergestellt werden, dass ihre Rechte gewahrt bleiben und sie in einem neuen Land eine Perspektive finden können. Insbesondere angesichts der derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen müssen alternative Lösungen entwickelt werden, die darauf abzielen, humanitäre Aspekte zu berücksichtigen und den geflüchteten Menschen wieder Stabilität offerieren.
Weitere Informationen zu den Regelungen und dem aktuellen Stand der Gesetzgebung für drittstaatsangehörige Geflüchtete in Deutschland können auf den Webseiten von Asyl.net und BAMF nachgelesen werden.