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Delmenhorst kämpft gegen Wohnungsleerstand: 130 Einheiten in Deichhorst betroffen!

In Delmenhorst stehen rund 680 von 1440 Wohnungen seit über einem Jahr leer. Der Leerstand sorgt für Probleme wie Schimmel und Müll. Die Stadt bleibt bei Anfragen zu Maßnahmen zur Wohnraumnutzung stumm.

In Delmenhorst stehen derzeit etwa 1.440 Wohnungen leer, wobei 680 dieser Objekte seit mehr als einem Jahr ungenutzt sind. Diese alarmierenden Zahlen werfen ein Licht auf die Problematik des Leerstands in der Stadt. Insbesondere im Ortsteil Deichhorst sind seit Juni 2022 schätzungsweise 80 bis 130 Wohnungen von der Fluktuation betroffen. Laut dem Weser-Kurier wird eine hohe Fluktuation unter den Vermietern beobachtet, die dazu führt, dass viele Wohnungen ungenutzt bleiben.

Die Hausverwaltungsfirma Ex-Ante, Teil der Unternehmensgruppe Immovation, ist für die Betreuung dieser Wohnblöcke verantwortlich. Prokuristin Manuela Schreiber erklärt, dass Renovierungsarbeiten oft durch die Besetzung der Wohnungen behindert werden. Gleichzeitig klagen viele ältere Mieter, die seit bis zu 30 Jahren in diesen Blöcken leben, über Schimmelbefall, Gebäudeschäden und unerklärliche Nebenkostenabrechnungen. Auch die Müllproblematik ist ein drängendes Thema, da überfüllte Container und Sperrmüll an den Straßen zu einer unhaltbaren Situation führen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Rechte der Eigentümer

In Niedersachsen, wo Delmenhorst liegt, greift seit April 2019 ein Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Dieses Gesetz besagt, dass Leerstand als Zweckentfremdung gilt, wenn eine Wohnung länger als sechs Monate ungenutzt bleibt. Eigentümer sind verpflichtet, Leerstände zu melden, und können bei Verweigerung der Zwischenvermietung durch die Kommune angesprochen werden. Die rechtlichen Bestimmungen richten sich dabei nach allrecht.de, wo darauf hingewiesen wird, dass Strafen für Verstöße gegen dieses Gesetz bis zu 100.000 Euro betragen können.

Darüber hinaus dürfen Wohnungen, die länger als drei Monate leer stehen, nicht einfach ungenutzt bleiben. Die zuständigen Behörden können Möglichkeiten zur Nutzung durch Dritte anordnen. Ein Beispiel aus der Rechtsprechung zeigt, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bereits Fälle behandelt hat, bei denen Eigentümer zur Wiederbelebung leerstehender Wohnungen verpflichtet wurden. In einem solchen Fall wurde die Einspruchsklage einer Antragstellerin abgewiesen, die nicht ausreichend nachweisen konnte, dass ihre Wohnung unbewohnbar war. Hier greift das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG), welches eine klare Regelung zur Nutzung von Wohnraum vorsieht, insbesondere in Regionen mit Wohnraummangel.

Reaktionen der Politik und weitere Schritte

Die politische Reaktion in Delmenhorst ist eindeutig. Ratsherr Robert Gabriel bezeichnet den Leerstand als „Vollkatastrophe“ und fordert finanzielle Konsequenzen für Eigentümer, die ihre Immobilien nicht vermieten. Diese Meinung wird unterstrichen durch die Forderung des SPD-Landtagsabgeordneten Deniz Kurku, der die Wohnungsbaugesellschaften auffordert, Verantwortung für die Situation zu übernehmen und entweder leerstehende Einheiten zu entwickeln oder abzustoßen.

Obwohl das Wohnraumschutzgesetz in Niedersachsen, welches im März 2021 verabschiedet wurde, den Mieterschutz wahren und Verwahrlosungen bekämpfen soll, bleibt der Leerstand ein drängendes Problem. Der Rat der Stadt Delmenhorst hat bis zu diesem Zeitpunkt auf Anfragen zu konkreten Maßnahmen gegen den Leerstand nicht reagiert. Es bleibt abzuwarten, welche Schritte die Stadt unternehmen wird, um die Situation in den Griff zu bekommen und den Wohnraum für die Bürger nutzbar zu machen.

Referenz 1
www.weser-kurier.de
Referenz 2
www.allrecht.de
Referenz 3
www.ra-kotz.de
Quellen gesamt
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