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Wasserschutzzone Miesbach: Verfahren vorerst ausgesetzt!

Am 6. März 2025 hat das Landratsamt Miesbach entschieden, das Verfahren zur Erweiterung der Wasserschutzzone auszusetzen. Dies folgt einer Petition und wirft Fragen zu Wasserentnahme-Rechten auf.

Das Landratsamt Miesbach hat entschieden, das Verfahren zur Erweiterung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing auszusetzen. Diese Entscheidung, die am 6. März 2025 veröffentlicht wurde, folgt einer Petition aus dem Kreis Miesbach und ignoriert damit die Forderung der Stadt München, das Verfahren umgehend fortzusetzen. Das Aussetzen des Verfahrens tritt nach dem Abschluss des aktuellen Verfahrensschrittes in Kraft, um zunächst die Frage der Altrechte zur Wasserentnahme der Stadt München in der Reisach-Quelle zu klären.

Der Umweltausschuss des Landtags hat die Petition, die an den Entscheidungsträger gerichtet war, als Erfolg für die Petenten gewertet. Weitere Verfahrensschritte, wie die Beteiligung der betroffenen Gemeinden und die öffentliche Auslegung der Unterlagen, werden nicht eingeleitet, bis die Altrechte-Frage gerichtlich geprüft ist. In diesem Kontext betonen die Stadtwerke München, dass aus ihrer Sicht eine gesetzliche Pflicht zur Fortführung des Verfahrens besteht.

Rechtsstreit um Wasserentnahme

Ein Verfahren beim Verwaltungsgericht München, das seit Ende 2022 anhängig ist, betrifft die Altrechte der Stadt München zur Wasserentnahme im Mangfalltal. Landrat Olaf von Löwis (CSU) machte deutlich, dass die Entscheidung über die Altrechte entscheidend für die rechtssichere Durchführung des Neuausweisungsverfahrens ist.

Miesbachs Bürgermeister Gerhard Braunmiller (CSU) unterstützt die Entscheidung des Landratsamts und hebt hervor, dass das Hauptziel der Protagonisten im Landkreis darin bestehe, die Wassergewinnung umweltverträglich zu gestalten und mögliche Einschränkungen für Gemeinden, Gewerbe und Bauern so gering wie möglich zu halten.

Bedeutung des Gewässerschutzes

Die Regelungen zum Gewässerschutz spielen eine entscheidende Rolle im Kontext der aktuellen Entwicklungen. Wasser ist nicht nur eine essentielle Lebensgrundlage für Menschen, sondern auch ein zentraler Rohstoff in Industrie, Landwirtschaft und Freizeit. Die Komplexität des Themas ergibt sich aus dem Konflikt zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen, der eine Balance erfordert.

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt den Gewässerschutz auf Bundesebene und ist seit dem 1. September 2006 in Kraft. Es bietet zentrale Verordnungsermächtigungen zur Umsetzung europäischer Vorgaben. Während Länder von den Vorschriften des WHG abweichen können, müssen sie in Bereichen wie Wasserversorgung, Abwasseranlagen und Hochwasserschutz deren Regelungen ergänzend einhalten. Die Wasserrahmenrichtlinie der EU bildet zudem die Grundlage für den europäischen Gewässerschutz.

Umfassender Gewässerschutz kann nur durch internationale Zusammenarbeit erreicht werden. Deutschland ist zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen beigetreten, die den Schutz von Gewässern und internationalen Wasserläufen regeln. Internationale Kommissionen regulieren und überwachen diese vertraglichen Vereinbarungen weiter, um den Wasserschutz effektiv zu gestalten.

In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen rund um die Wasserschutzzone in Miesbach bleibt abzuwarten, wie die rechtlichen Auseinandersetzungen und die damit verbundenen Verhandlungen verlaufen werden, insbesondere in Anbetracht der ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Wassersektor. Weitere Informationen zum Thema bietet das Umweltbundesamt unter umweltbundesamt.de .

Für die Bürger im Landkreis und die betroffenen Akteure wird die Klärung der Altrechte von zentraler Bedeutung sein, um sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Interessen in Einklang zu bringen und eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung zu gewährleisten. Die Entwicklungen der kommenden Monate werden entscheidend dafür sein, wie sich die Situation um die Wasserschutzzone entwickeln wird.

Das Landratsamt Miesbach wird die Entscheidung weiterhin beobachten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um den Interessen aller Beteiligten Rechnung zu tragen.

Referenz 1
www.merkur.de
Referenz 3
www.umweltbundesamt.de
Quellen gesamt
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