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Verfassungsschutz in Thüringen: Streit um Kontrolle und AfD-Besetzung!

Am 6. März 2025 berät der Thüringer Landtag über einen umstrittenen Gesetzentwurf zur Verfassungsschutzkontrolle. Die AfD kritisiert die Pläne als diskriminierend. Welche Änderungen stehen im Raum?

Am Freitag, dem 6. März 2025, steht der Thüringer Landtag vor einer entscheidenden Sitzung, in der ein Gesetzentwurf zur Kontrolle des Verfassungsschutzes beraten wird. Die Forderung nach Reformen kommt von der sogenannten Brombeer-Koalition, bestehend aus CDU, BSW und SPD. Diese plant, die Regeln zur Besetzung der parlamentarischen Kontrollkommission und der G10-Kommission zu verändern, um deren Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten. Diese Maßnahmen wurden notwendig, da die bestehenden Regelungen als zu starr angesehen werden. CDU-Abgeordneter Jonas Urbach bezeichnete die derzeitige Situation als unhaltbar. Die Koalition strebt an, die Gremien zügig zu konstituieren, nachdem in der abgelaufenen Wahlperiode kein ordnungsgemäßes Kontrollgremium zustande kam, da sich die Parteien nicht auf eine Besetzung einigen konnten, wie MDR berichtet.

Die AfD, die 36,36% der Sitze im Landtag hält und somit eine Sperrminorität hat, kritisiert den Entwurf als „repressiv und autoritär“. AfD-Abgeordneter Stefan Möller äußerte Bedenken, dass die Rechtslage in Thüringen an die Mehrheitsverhältnisse im Landtag angepasst werde. Sein Kollege Björn Höcke betonte die potenzielle systematische Diskriminierung der Opposition durch diese Änderungen. CDU, BSW, SPD und Linke lehnen die Einbeziehung von AfD-Abgeordneten in die Kontrollgremien ab, da der Landesverfassungsschutz die Partei als „erwiesen rechtsextremistisch“ einstuft. Dies könnte verheerende Auswirkungen auf die Wahrung der politischen Balance in Thüringen haben, wie Kurier erläutert.

Die Rolle des Verfassungsschutzes

Die parlamentarische Kontrollkommission hat die Aufgabe, die Tätigkeiten des Verfassungsschutzes zu überwachen. Diese Kommission besteht derzeit aus fünf Mitgliedern, die mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden müssen. Um die Kontrolle effektiver gestalten zu können, sieht der neue Gesetzentwurf vor, dass die Mitgliederzahl flexibel gestaltet werden kann und eine einfache Mehrheit zur Wahl der Mitglieder ausreichen soll. Dies könnte es ermöglichen, dass die AfD nicht in die Gremien aufgenommen wird, da ein Zuwachs an AfD-Mitgliedern durch eine einfache Mehrheit unterbunden werden kann. Der Landtag könnte somit die Besetzung künftig unabhängig von der Sperrminorität der AfD gestalten, wie die NZZ erklärt.

Ein Gutachten hat zudem festgestellt, dass alte Wahlausschüsse weiterhin arbeitsfähig sind, was die Diskussion um die Besetzung der Kommissionen umso relevanter macht. In der abgelaufenen Wahlperiode wurde zudem das Thüringer Verfassungsschutzgesetz auf Druck der linken Parteien so geändert, dass eine Zweidrittelmehrheit für die Wahl des Kontrollgremiums erforderlich ist. Dieses wurde implementiert, um eine Zusammenarbeit zwischen CDU und AfD zu verhindern, was die gegenwärtige politische Lage weiter kompliziert.

Ausblick auf die Gesetzentwurf-Debatte

Die Linke hat bereits einen Änderungsantrag angekündigt, der eine Mindest- und Höchstanzahl an Kommissionsmitgliedern vorschreiben soll. Die Debatte im Landtag wird entscheidend sein, nicht nur für die zukünftige Kontrolle des Verfassungsschutzes, sondern auch für die politische Landschaft in Thüringen insgesamt. Angesichts der angespannten Verhältnisse könnte die Frage, ob die AfD in das Kontrollgremium aufgenommen wird, erheblichen Einfluss auf die Arbeit des Verfassungsschutzes und dessen Zusammenarbeit mit anderen Landesämtern haben. Am Freitag wird die Entscheidung fallen, die die Sicherheitspolitik Thüringens in den kommenden Jahren maßgeblich prägen könnte.

Referenz 1
www.mdr.de
Referenz 2
www.kurier.de
Referenz 3
www.nzz.ch
Quellen gesamt
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