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Gericht verhandelt: Tanzverbot in Bayern auf der Kippe!

Am 5. März 2025 tagt das Verwaltungsgericht Ansbach über das umstrittene Tanzverbot an Stillen Tagen. Im Fokus stehen Protestfeiern in Nürnberg und die Rechtmäßigkeit geltender Vorschriften.

In Bayern ist es an neun Tagen des Jahres nicht erlaubt, zu tanzen. Diese Tage sind als „Stille Tage“ bekannt und umfassen Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und den Heiligen Abend. Heute, dem 5. März 2025, findet am Aschermittwoch eine wichtige Gerichtsverhandlung in Ansbach statt, die sich mit einem Tanzverbot auseinandersetzt. Hierbei steht ein Verbot der Stadt Nürnberg im Fokus, das Protestfeiern gegen das Tanzverbot von Gründonnerstag auf Karfreitag im Vorjahr betrifft. Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (bfg) wollte diese Feiern durchführen, erhielt jedoch keine Sondergenehmigung vom Ordnungsamt. Der bfg äußerte sich optimistisch über den Verhandlungstermin an diesem stillen Tag.

Das Verwaltungsgericht hatte bereits in einem Eilverfahren das Verbot für die Feiern in Nürnberg letzten Jahres bestätigt. Die Richter waren der Ansicht, dass der bfg nicht glaubhaft gemacht habe, dass eine Verletzung seiner Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und Bekenntnisfreiheit vorliege. Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Nun soll im Hauptsacheverfahren klargestellt werden, ob das Tanzverbot weiterhin Bestand hat.

Rechtslage und Veränderungen

Die rechtlichen Grundlagen des Tanzverbots in Bayern fanden ihren Ursprung in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Oktober 2016. In diesem richtete sich die Entscheidung gegen Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes, das unter anderem auch die Tanzverbote regelt. Dieses Gerichtsurteil erlaubte Ausnahmen an Karfreitag, sofern Veranstaltungen eine weltanschauliche Abgrenzung zum Christentum zum Ausdruck bringen.

In der Folge organisierte der bfg München am 30. März 2024 47 Veranstaltungen an Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag, die trotz des Musik- und Tanzverbots ein vielfältiges Programm mit Reden und Musik boten. Auch Demonstrationen gegen das Tanzverbot an Stillen Tagen, wie zum Beispiel am 22. März 2024 auf dem Königsplatz, fanden statt. Dies verdeutlicht den zunehmenden Unmut bei Veranstaltungen und Tanzlokalbetreibern in Bayern. Der bfg plant zudem künftige Events an weiteren Stillen Tagen wie Totensonntag, Allerheiligen und Buß- und Bettag.

Gesellschaftliche Diskussion und historische Hintergründe

Das Tanzverbot hat historische Wurzeln, und die gesetzlichen Regelungen variieren von Bundesland zu Bundesland. In vielen Regionen Deutschlands gelten Tanzverbote an christlichen Feiertagen wie Karfreitag und Totensonntag. Diese Verbote beruhen auf der Notwendigkeit, die Feiertagsruhe zu wahren. In der Vergangenheit wurden Tänze teilweise sogar nur in bestimmten Zeiträumen oder gegen bestimmte Tänze, die als unsittlich wahrgenommen wurden, untersagt.

Die gesellschaftliche Diskussion über das Tanzverbot nimmt zu. Es gibt immer mehr Versuche von Veranstaltern, gegen die bestehenden Gesetze vorzugehen, jedoch waren diese Bemühungen bisher erfolglos. Die Gesetzgebung, die in Artikel 140 des Grundgesetzes und Artikel 139 der Weimarer Verfassung verankert ist, schützt staatliche Feiertage und den Sonntag. Ob und in welcher Form sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Zukunft ändern werden, bleibt ungewiss.

Während die Verhandlung in Ansbach heute für Aufsehen sorgt, bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen das Urteil auf die bestehenden Regelungen und die rechtlichen Möglichkeiten der Tanzveranstaltungen an Stillen Tagen haben wird.

Weitere Informationen finden Sie auf PNP, bfg München und Deutschland Feiert.

Referenz 1
www.pnp.de
Referenz 2
bfg-muenchen.de
Referenz 3
www.deutschland-feiert.de
Quellen gesamt
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