
Wulf Kramper aus Alsdorf-Mariadorf (NRW) hatte einen besonderen Wunsch: Er wollte seine alte Arbeitsstelle am Fliegerhorst Wunstorf besuchen. Dieser Herzenswunsch wurde durch den Wünschewagen des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) erfüllt. An seiner Seite waren seine Tochter und eine Krankenschwester. Die Reise verlief erfreulich und nahezu staufrei, sodass sie bei bestem Wetter am Fliegerhorst ankamen.
Vor Ort wurden sie herzlich von einem Hauptmann und einer Oberfeldärztin empfangen. Obwohl das Ju 52-Museum wegen Renovierungsarbeiten geschlossen war, wurde es extra für die Gruppe geöffnet. Dies ermöglichte ihnen eine Besichtigung einer geborgenen Ju 52 sowie der Transall, einem ehemaligen Transportflugzeug der Bundeswehr. Im Anschluss an eine Kaffeepause bei der Standort-Pfarrerin besuchten sie die Wartungshalle für das Transportflugzeug A400M, das mit beeindruckenden 45.000 PS zwei Hubschrauber, einen Panzer oder 116 Soldaten befördern kann.
Emotionale Momente
Während des Aufenthalts hielt Wulf eine spontane und emotionale Rede, die einige seiner ehemaligen Kollegen zu Tränen rührte. Nach einem Tag voller unvergesslicher Erlebnisse machten sich die Teilnehmer auf die Rückfahrt, die sich über mehr als 800 Kilometer erstreckte. Eine der begleitenden Krankenschwestern äußerte den Wunsch, den ASB Wünschewagen aktiv zu unterstützen, und so wurde der Tag zu einem besonderen Erlebnis für alle Beteiligten.
Unterstützung durch Spenden
Der Wünschewagen des ASB ist auf Spenden angewiesen, um solche Erlebnisse zu ermöglichen. Besonders Anlässe wie Geburtstage, Hochzeitstage oder Jubiläen bieten schöne Gelegenheiten, um das eigene Glück mit anderen zu teilen. Menschen entscheiden sich häufig, anstelle von Geschenken eine Spendenaktion zu veranstalten und ihre Gäste einzuladen, für diese gute Sache zu spenden. Solche Aktionen können großen Einfluss auf die Erfüllung weiterer Wünsche haben.
Für Spender gibt es auch gute Neuigkeiten: Bei Spenden bis zu 300,00 Euro jährlich ist der Versand von Spendenquittungen nicht mehr erforderlich. Nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV reicht eine Buchungsbestätigung der Bank als Nachweis für das Finanzamt. Dazu zählen Kontoauszüge und Lastschrifteinzugsbelege. Diese müssen jedoch bestimmte Informationen enthalten, wie den Namen des Spenders und den Betrag der Spende. Elektronische Buchungsbestätigungen, wie Ausdrucke beim Online-Banking, sind ebenfalls zulässig.
Zusammengefasst zeigt der Erfolg der Wünschewagen-Initiative, wie wichtig die Unterstützung durch die Gemeinschaft ist. Sie ermöglicht es Menschen, ihre letzten Wünsche zu verwirklichen und unvergessliche Momente zu erleben, die oft mit tiefen Emotionen verbunden sind. Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Unterstützung finden Interessierte auf den Webseiten des ASB und des Wünschewagens durch DerWesten, Wünschewagen sowie ASB NRW.