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Betrunkene Autofahrer in Niedersachsen: 21-Jähriger und 47-Jähriger festgenommen!

Am 2. März 2025 wurde ein 21-Jähriger mit 1,75 Promille auf der Syker Straße aufgegriffen. Auch ein 47-Jähriger sorgte an einem Faschingsfest in Delmenhorst für Aufsehen – mit 2,05 Promille. Polizei ermittelte.

Am Samstag, den 2. März 2025, wurden auf der Syker Straße zwei Verkehrsteilnehmende Zeugen einer auffälligen Fahrweise eines 21-Jährigen. Um 19:15 Uhr bemerkten sie, wie der Fahrer ohne erkennbaren Grund abbremste und in Schlangenlinien in stadteinwärtige Richtung unterwegs war. Die Zeugen erkannten schnell, dass der Fahrer betrunken war, und informierten umgehend die Polizei.

Bei der anschließenden Kontrolle, als der verdächtige Wagen in die Langenwischstraße abbog und ohne weiteres zum Stehen kam, stellte die Polizei eine Atemalkoholkonzentration von 1,75 Promille fest. Dies führt dazu, dass ein Strafverfahren gegen den Fahrer eingeleitet wurde. Zudem wurde eine Blutentnahme durchgeführt und sein Führerschein beschlagnahmt. Ein Vorgehen, das im Einklang mit den rechtlichen Vorschriften steht, die präzise Messverfahren zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit fordern, wie Kanzlei Erven klarstellt.

Einen weiteren Vorfall an diesem Abend

Gleichzeitig, am selben Tag, ereignete sich gegen 21:40 Uhr am Rande eines Faschingsfestes in Ganderkesee eine Körperverletzung in einer Gaststätte an der Bremer Straße in Delmenhorst. Ein 47-jähriger Delmenhorster schlug ohne jeglichen erkennbaren Grund einem 41-jährigen Mann aus der Gemeinde Stuhr ins Gesicht. Glücklicherweise wurde das Opfer nicht verletzt. Bei der Kontrolle des Angreifers stellte sich heraus, dass er eine Atemalkoholkonzentration von 2,05 Promille aufwies. Auch gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung eingeleitet und er erhielt einen Platzverweis von der Polizei.

Alkoholisierung ist im Straßenverkehr ein ernsthaftes Delikt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille. In diesem Fall spricht der Befund von 1,75 Promille des 21-Jährigen für eine klare Gesetzesverletzung, die sowohl Bußgelder als auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. RechtAktuell hebt hervor, dass bei einer solchen Berechnung von Blutalkohol und Atemalkohol maßgebliche rechtliche Grundlagen bestehen.

Die genaue Bestimmung des Alkoholgehalts ist entscheidend für die rechtlichen Folgen im Verkehrsrecht. Bei Untätigkeiten und Verstoßen gegen das Straßenverkehrsrecht können die Maßnahmen von Geldstrafen über Fahrverbote bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis reichen. Dies wird durch verschiedene Regelungen, wie beispielsweise § 316 StGB, untermauert.

Insgesamt zeigt dieser Vorfall deutlich die Gefahren von Alkohol am Steuer und die Konsequenzen, die sich daraus ergeben können. Es ist von großer Wichtigkeit, sich der Risiken bewusst zu sein und frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, wenn solche Situationen eintreten. Präventionsmaßnahmen wie Aufklärungskampagnen und die Förderung von Fahrdiensten können dazu beitragen, die Risiken im Straßenverkehr zu reduzieren.

Referenz 1
www.kreiszeitung.de
Referenz 2
www.kanzlei-erven.de
Referenz 3
www.rechtaktuell.org
Quellen gesamt
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