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Schwerins Horrorhaus: Mietern droht Ekel und schlimmer Schädlingsbefall!

Mieter im Schweriner Horrorhaus kämpfen gegen unhygienische Bedingungen, Abwasserprobleme und mögliche Schädlingsbefälle. Eine dringende Lösung wird gesucht, während die Situation weiterhin belastend bleibt.

Im Schweriner Mehrfamilienhaus in der Ziolkowskistraße sind die hygienischen Bedingungen katastrophal. Mieter berichten von einem erschreckenden Alltag, der von überlaufenden Toiletten und dem Geruch von Fäkalien geprägt ist. Detlev Kluwetasch, ein betroffener Bewohner, schildert die gravierenden Probleme mit den Abflussrohren, die seit Oktober 2024 zu erheblichen Verschmutzungen in den unteren Wohnungen führen. Am 27. Februar 2025 fand eine wichtige Gesprächsrunde mit Fachabteilungen der Stadt Schwerin statt, um Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. Anwesend waren Vertreter des Gesundheitsamtes, des Mieterbundes, Anwälte sowie eine städtische Wohnungsgesellschaft.

Das Hauptziel der Gespräche liegt in der Verbesserung der Wohnbedingungen für die Mieter. Anhaltende Beschwerden über miserablen Zustand des Gebäudes werden von dem Eigentümer, der „IPG V GmbH Drei Eichen“, ignoriert. Trotz mehrfacher gerichtlicher Schreiben bleibt der Hauseigentümer unerreichbar. Das Gesundheitsamt hat das Haus nun auf mögliche Schädlingsbefälle und die Qualität des Trinkwassers untersucht, da das Abwasser sich in den Leitungen staut und über die Toiletten in die Wohnungen im Untergeschoss fließt.

Kritische Lebensumstände

Die Lebensumstände sind für die Mieter unzumutbar. Laut Berichten über die Ekelbedingungen im Gebäude gibt es am Eingang bereits einen starken Uringeruch. Auch die Allgemeinbeleuchtung im Flur ist abgestellten Stroms geschuldet, während die Klingelanlage nicht funktioniert. In den Kellerräumen sind teils getrocknete Fäkalien auf dem Boden vorhanden, wie Michael Eggers anschaulich erklärt, als er eine leerstehende Wohnung zeigt, die mit Müll und weiteren Verunreinigungen gefüllt ist.

Besonders besorgniserregend ist die Situation älterer Mieter wie Helga Lunkeit, die seit Monaten ihre Wohnung nicht verlassen hat. Der Fahrstuhl des Hauses ist seit über vier Jahren außer Betrieb, was besonders für die betroffenen Mieter mit gesundheitlichen Einschränkungen eine große Hürde darstellt. Die Forderungen nach Umzügen für erkrankte Bewohner und Menschen mit Behinderung werden laut. Während einige Mieter Umzugsangebote angenommen haben, sind sie mit der Frage nach Mietzahlungen und der Unterstützung durch das Jobcenter konfrontiert.

Rechtliche Schritte und Mietminderungen

Angesichts der unzumutbaren Wohnbedingungen planen Kluwetasch und andere Mieter rechtliche Schritte, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Für die Mieter ist auch eine Mietminderung ein dringendes Thema, da sie auf eine Mängelliste verwiesen werden. Im Zuge dieser Entwicklungen wird immer wieder betont, wie wichtig es ist, den Vermieter über schimmelige und unhygienische Zustände unverzüglich schriftlich zu informieren. Laut einem Bericht von ZDF liegen die Pflichten zur Schimmelbeseitigung grundsätzlich beim Vermieter, dieser muss jedoch nachweisen, dass keine baulichen Mängel vorliegen, die die Schäden verursachen.

Mieter müssen in der Regel Beweise vorlegen, dass sie ausreichend geheizt und gelüftet haben. In vielen Fällen ist der Streit um die Ursache des Schimmels zwischen Mieter und Vermieter entscheidend für die Klärung von Schadensersatzfragen. Im aktuellen Fall ist deutlich, dass diese Unklarheiten im Konflikt mit der „IPG V GmbH Drei Eichen“ ebenfalls eine Rolle spielen werden.

Referenz 1
www.nordkurier.de
Referenz 2
www.bild.de
Referenz 3
www.zdf.de
Quellen gesamt
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