
Im Landkreis Altötting sorgte ein ungewöhnlicher Fall für Aufsehen: Unbekannte stahlen die Eingangstür eines Einfamilienhauses. Dieser Vorfall ereignete sich zwischen Montag und Dienstag. Die Täter bauten die Tür aus und lagerten sie neben dem Haus. Der Schaden beläuft sich auf etwa 3.000 Euro. Die Polizeiinspektion Altötting bittet nun um Hinweise von Zeugen. Interessierte können sich unter der Telefonnummer 08671 9644-0 melden, um Informationen zur Klärung des Vorfalls beizutragen, wie rosenheim24.de berichtet.
Der Vorfall wirft ein Licht auf die Problematik des Wohnungseinbruchdiebstahls, der ein erhöhtes Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung beeinträchtigt. Laut dem Bundeskriminalamt (BKA) ist der Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) eine gravierende deliktische Erscheinung, unter der viele Menschen leiden. Die psychischen Folgen, wie Verletzung der Privatsphäre und die Angst vor zukünftigen Einbrüchen, sind oft langanhaltend und können die Lebensqualität erheblich einschränken, so bka.de.
Die rechtliche Einordnung von Einbrüchen
Die rechtliche Bewertung solcher Taten ist nicht immer einfach. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass das Betreten einer Räumlichkeit durch eine ordnungsgemäße Tür nicht als „Einsteigen“ im Sinne des Strafgesetzbuches gilt. Nach § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB wird das Einsteigen nur dann begründet, wenn es sich nicht um einen regulären Zugang handelt, der durch eine solche Tür erfolgt. Die Entscheidung beruhte auf der Auslegung, dass Hindernisse aus der Eigenart des Gebäudes überwunden werden müssen, um von einem „Einsteigen“ sprechen zu können, wie rechtslupe.de erläutert.
Diese Rechtsauffassung lässt sich auf zahlreiche frühere Entscheidungen des BGH zurückführen. Einsteigen wurde stets als unrechtmäßiger Zutritt über nicht dafür bestimmte Öffnungen definiert. Umso bemerkenswerter ist der Vorfall in Altötting, bei dem die Täter einfach eine reguläre Tür entwendeten und so möglicherweise die Grenze zu einer strafrechtlichen Bewertung nach den vorliegenden Vorschriften nicht überschritten haben.
Entwicklung der Fallzahlen
Laut dem BKA sind die Fallzahlen des Wohnungseinbruchdiebstahls in den letzten Jahren sehr variabel gewesen. Während die Zahlen zwischen 2009 und 2015 deutlich anstiegen, sank die Anzahl der Einbrüche ab 2016 stetig. So gab es im Jahr 2021 nur noch 54.235 Fälle, was hauptsächlich auf präventive und repressive Maßnahmen der Polizei zurückzuführen ist. Allerdings stiegen die Fallzahlen 2022 auf 65.908 und 2023 auf 77.819 Fälle an, wobei diese Werte jedoch weiterhin unter dem Niveau von 2019 liegen, als 87.145 Einbrüche gemeldet wurden.
Ein bemerkenswerter Trend ist der Anstieg des Versuchsanteils beim WED, der von 28,3 % im Jahr 1993 auf 46,3 % im Jahr 2023 gestiegen ist. Tatorte sind häufig in städtischen Gebieten und entlang von Fernstraßen sowie Bahntrassen zu verzeichnen. Die Täter sind überwiegend deutsche Staatsangehörige, oft polizeibekannt und setzen sich aus einer Vielzahl von Probanden zusammen, die von älteren Gewohnheitstätern bis hin zu Jugendlichen reicht.
In Anbetracht dieser Herausforderungen haben die Polizeibehörden, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, Wohnungseinbrüche zur Priorität erklärt. Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden, um die Sicherheit in den betroffenen Regionen zu verbessern und der weiteren Zunahme von Einbrüchen entgegenzuwirken.