
In Brandenburg an der Havel stehen die Wahlen für das Amt des Oberbürgermeisters bevor. Die Hauptwahl ist für den Sonntag, den 9. November 2025, angesetzt, während eine mögliche Stichwahl am 23. November 2025 durchgeführt wird. Diese Wahltermine wurden gemäß Paragraf 64 Absatz 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) festgelegt, wie maz-online.de berichtet.
Die Bekanntgabe der Wahltermine durch den Wahlleiter muss spätestens 92 Tage vor der Hauptwahl erfolgen. In der Stadt gibt es aktuell noch keine bekannten Namen von Bewerbern. Der Amtsinhaber, Steffen Scheller von der CDU, hat jedoch signalisierte Bereitschaft gezeigt, erneut für das Bürgermeisteramt zu kandidieren, da seine Amtszeit am 2. März 2026 endet.
Wahlabläufe und Herausforderungen
Die bevorstehende Wahl in Brandenburg an der Havel folgt der jüngsten Kommunalwahl, die in Verbindung mit der Europawahl stattfand und bereits zum dritten Mal durchgeführt wurde. Bei dem letzten Wahlgang im Jahr 2024 stieß die Durchführung auf einige Schwierigkeiten, darunter Probleme mit der Größe mancher Wahlkabinen und Wahlurnen. Trotz dieser Herausforderungen wurde ein geordneter Ablauf sichergestellt. Die Wahlauswertung war besonders zeitintensiv, die letzten Wahlunterlagen trafen um 03:00 Uhr in der Wahlbehörde ein, wie stadt-brandenburg.de berichtet.
Die Wahlbeteiligung stieg um annähernd zehn Prozent, was als positives Signal für das Engagement der Bürger gewertet werden kann. Zum Abschluss der Wahl wurden vorläufige Endergebnisse um 01:36 Uhr vom Amt für Statistik bestätigt. Angesichts dieser Ergebnisse stehen die Lokalpolitiker vor Herausforderungen, da sie die gewählten Mandate umsetzen müssen. Die konstituierende Sitzung für die neue Wahlperiode ist bereits für den 3. Juli 2024 geplant, die bis 2029 andauert.
Das Wahlsystem im Detail
Für die Wahl zum Oberbürgermeister wird das Mehrheitswahlrecht angewendet, was bedeutet, dass die wählenden Bürger nur eine Stimme haben. Dieses System fokussiert sich auf die Wahl einzelner Personen und klärt die Stimmvergabe für die einzelnen Bewerber. Im Gegensatz dazu erfolgt die Wahl für die Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen einer Verhältniswahl, bei der jede wahlberechtigte Person drei Stimmen hat. Diese Informationen sind in den Richtlinien des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes festgelegt, wie von wahlen.brandenburg.de dargelegt.
Die Möglichkeit, Stimmen zu kumulieren oder zu panaschieren, bietet den Wählenden Flexibilität und eine breitere Auswahl an politischen Vertretern. Diese verschiedenen Wahlmechanismen spiegeln die Vielfalt der politischen Landschaft wider und könnten sich auch auf die bevorstehenden Wahlen auswirken, indem die Bürger gezielt Kandidaten unterstützen, die ihren Interessen entsprechen.