
Die Sicherheitslage in Deutschland hat sich in den letzten Tagen aufgrund von Drohungen des Islamischen Staates (IS) gegen Feierlichkeiten zum Karneval stark verschärft. Am 26. Februar 2025 veröffentlichte der IS in sozialen Netzwerken Aufrufe zu Anschlägen in Nürnberg sowie beim Kölner Karneval. Diese Veröffentlichungen haben als Ziel, die Bevölkerung zu verunsichern, wie ein Einsatzleiter der Kölner Polizei erklärte.
Insbesondere ein Plakat mit vier Anschlagszielen wurde auf der Website des IS veröffentlicht. Darunter befinden sich zwei Ziele in Köln, eines in Nürnberg und ein weiteres in Rotterdam. Trotz dieser alarmierenden Meldungen erklärte eine Polizeisprecherin in Nürnberg, dass bislang keine konkreten Erkenntnisse über Anschlagspläne oder eine spezifische Gefährdung vorliegen. Die Polizei in Nürnberg bleibt jedoch bei ihren bisherigen Sicherheitsplänen.
Erhöhte Polizeipräsenz und Sicherheitskonzepte
Die Sicherheitsbehörden nehmen die Aufrufe ernst, auch wenn solche Warnungen über IS-Propagandakanäle nicht neu sind. Der Kölner Einsatzleiter Lotz gab bekannt, dass die Einsatzkräfte aufgrund der Posts sensibilisiert und fortlaufend informiert werden. Die Polizei in Köln hat ein strenges Sicherheitskonzept entwickelt, um für die Karnevalstage gut aufgestellt zu sein. Dies geschieht insbesondere im Hinblick auf den Anschlag in München sowie andere Gewalttaten, die in der letzten Zeit in Deutschland verübt wurden.
Lotz betonte, dass die Sicherheitslage momentan angespanster ist als in den Vorjahren, insbesondere nach den jüngsten Taten radikalisierter Einzeltäter. An den Karnevalstagen sollen rund 1500 Polizeibeamte mehr im Einsatz sein als an normalen Tagen. Der Straßenkarneval beginnt in Köln an diesem Donnerstag mit Weiberfastnacht, was zusätzliche Herausforderungen für die Polizei mit sich bringt.
Grenzüberschreitende Kooperation bei der Terrorbekämpfung
Ein weiterer wichtiger Aspekt der aktuellen Sicherheitslage ist der rechtliche Rahmen für die Bekämpfung von Terrorismus innerhalb der EU. Der Beschluss 2008/615/JI zielt auf die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Justizbehörden ab. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf automatisiertem Informationsaustausch, insbesondere bei Großveranstaltungen und zur Terrorismusbekämpfung.
Die Regelungen des Prümer Beschlusses sind für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich. Dazu gehören der automatisierte Zugriff auf DNA-Profile, daktyloskopische Daten und nationale Fahrzeugregister. Informationen zur Verhinderung von Straftaten bei Großveranstaltungen müssen bereitgestellt werden, und nur unter bestimmten Bedingungen dürfen personenbezogene Daten übermittelt werden.
Die angespannten Sicherheitsvorkehrungen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen unterstreichen die Dringlichkeit der Situation. Während die Polizei sich auf die Karnevalstage vorbereitet, bleibt die Bevölkerung aufgerufen, wachsam zu sein und verdächtige Aktivitäten umgehend zu melden. Die Ereignisse der kommenden Tage werden zeigen, wie effektiv die Sicherheitsmaßnahmen greifen werden, um die Feierlichkeiten in Köln und Nürnberg sicher zu gestalten.
Für weitere Informationen zu den Drohungen berichtet PNP über die aktuelle Lage. Details zur EU-Kooperation finden sich auf EUR-Lex.