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Hessen im Aufruhr: Wegtragegebühren für Demonstranten sorgen für Zorn!

In Hessen sorgt die Erhebung von „Wegtragegebühren“ für Demonstranten für Aufregung. Während einige zahlen müssen, werden andere befreit. Was steckt hinter dieser Praxis und welche politischen Kontroversen entstehen?

In Hessen sorgte die Erhebung von sogenannten „Wegtragegebühren“ für massive Kontroversen. Nach Angaben der hessischen Landesregierung mussten in den Jahren 2022 und 2023 Demonstranten für das Wegtragen durch die Polizei Gebühren zahlen. Diese Informationen stammen aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag, die die selektive Praxis der Gebühreneinstufung offenbarte. Besonders betroffen waren Mitglieder der „Letzten Generation“, während andere Demonstranten von dieser Regelung unberührt blieben. Die Gebühren belaufen sich nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz auf mindestens 66 Euro pro Person, was zu einem erheblichen finanziellen Druck auf die Aktivisten führte, die an den Protesten teilnahmen.

Patrick Schenk, der rechtspolitische Sprecher der AfD, äußerte scharfe Kritik an dieser Zahlungspraxis und forderte eine grundlegende Überprüfung. In der Vergangenheit war die Erhebung von Gebühren für Sitzblockaden kein neues Konzept. Demonstranten, die gegen Castor-Transporte protestierten, mussten ähnliche Zahlungen leisten. Laut einem internen Einsatzbefehl lagen diese Gebühren damals zwischen 30 und 57 Euro, abhängig vom Dienstgrad des Polizisten.

Details zur aktuellen Praxis

Die Höhe der Wegtragegebühren hat sich in der öffentlichen Wahrnehmung erneut verstärkt, nachdem 30 Personen aus einer bestimmten Protestaktion bereits zur Kasse gebeten wurden. Insgesamt ergibt sich daraus ein Betrag von 1.680 Euro. Im Zusammenhang mit diesen Gebühren haben 20 betroffene Demonstranten gegen die Verwaltungskosten geklagt. Der erste Prozess fand am 13. November vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt statt, endete jedoch mit einem Verlust für die Kläger. Nach diesem Urteil zogen alle übrigen Kläger ihre Klage zurück.

Das beklagte Land Hessen fordert nun insgesamt 225 Euro pro Person von den zurückgezogenen Klägern, was die Gesamtsumme auf 4.500 Euro erhöht. Währenddessen wurde nicht nur gegen die Wegtragegebühren protestiert, sondern auch gegen einen Nazi-Aufmarsch in Frankfurt am 1. Mai, an dem Marburger Demokratinnen und Demokraten teilnahmen. Diese Proteste, die unter dem Motto „Aufstand der Anständigen“ stattfanden, haben die Kosten für die Teilnehmer auf mehr als 6.000 Euro steigen lassen.

Rechtlicher Rahmen für Demonstrationen

Die Debatte über die Wegtragegebühren wirft auch Fragen zum Demonstrationsrecht in Deutschland auf. Dieses Recht ist in mehreren Artikeln des Grundgesetzes fest verankert. Art. 2 GG schützt das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 5 Abs. 1 GG sichert die Meinungsfreiheit und Art. 8 GG garantiert das Recht auf Versammlung ohne Anmeldung oder Erlaubnis, solange diese friedlich und ohne Waffen erfolgt. Wenn eine Demonstration jedoch nicht angemeldet wird oder gegen diese Grundsätze verstößt, kann dies Konsequenzen haben.

Die Anmeldung einer Demonstration ist für den Veranstalter verpflichtend. Diese muss spätestens 48 Stunden vor der geplanten Veranstaltung bei der Polizei oder dem Ordnungsamt erfolgen. Bei der Anmeldung sind verschiedene Angaben notwendig, darunter die Kontaktdaten des Versammlungsleiters und die erwartete Teilnehmerzahl.

Insgesamt zeigt sich, dass die Frage der Wegtragegebühren in Hessen nicht nur eine finanzielle Dimension hat, sondern auch die Grundsätze der Versammlungsfreiheit und des rechtlichen Umgangs mit Demonstranten tangiert. Die politische und gesellschaftliche Diskussion über diese Praxis wird sicherlich noch lange andauern.

Für weitere Informationen zu diesem Thema können die Berichte auf freilich-magazin.com, frankfurter-info.org und allrecht.de nachgelesen werden.

Referenz 1
www.freilich-magazin.com
Referenz 2
www.frankfurter-info.org
Referenz 3
www.allrecht.de
Quellen gesamt
Web: 9Social: 156Foren: 52