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Mehr Schulbegleiter für Landsberger Kinder: Ein Lichtblick oder Stigma?

Im Landkreis Landsberg steigt die Zahl der Schulbegleiter, um Kinder mit sozial-emotionalem Förderbedarf zu unterstützen. Eine innovative Poollösung könnte Stigmatisierung und Kosten senken.

Im Landkreis Landsberg zeichnet sich ein kontinuierlicher Anstieg der Schulbegleiter ab, der eng mit der wachsenden Zahl von Kindern mit sozial-emotionalem Förderbedarf zusammenhängt. Diese Entwicklung ist besonders relevant in Anbetracht der steigenden Diagnosen von ADHS, Depressionen und anderen Beeinträchtigungen. Immer mehr Eltern und Pädagogen suchen nach effektiven Methoden, um Kinder mit ADHS in der Schule zu unterstützen und den Schwankungen in deren Leistung gerecht zu werden. Das Jugendamt kümmert sich in diesem Kontext um Kinder mit sozial-emotionalen Problemen, während der Bezirk Oberbayern für die Betreuung von Kindern mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen zuständig ist. Jeder Schüler hat zudem einen gesetzlichen Anspruch auf einen Schulbegleiter, was die Verantwortung der Schulen und Behörden erhöht.

Ein zentrales Anliegen, welches bereits seit 2019 diskutiert wird, ist die Einführung eines „Poolmodells light“. Dieses Modell sieht vor, Schulbegleiter nicht ausschließlich einem einzelnen Kind zuzuweisen, sondern bedarfsorientiert der gesamten Schule zur Verfügung zu stellen. Dies soll helfen, eine Stigmatisierung der betroffenen Kinder zu vermeiden und die Kosten der Schulbegleitung zu senken. Für das Jahr 2025 wird mit 65 bis 85 Kindern gerechnet, die einen Schulbegleiter benötigen. Der jährliche Kostenaufwand für Schulbegleitungen beläuft sich mittlerweile auf etwa 2,5 Millionen Euro und wird voraussichtlich weiter steigen. Die Idee einer Poollösung wird von Jugendamtsleiter Peter Rasch kritisch begleitet, da die Kooperation mit dem Bezirk Oberbayern als unzureichend angesehen wird.

Modellprojekte und gesetzliche Rahmenbedingungen

Bereits bestehende Modellprojekte in Bad Tölz und Wolfratshausen liefern ansatzweise positive Erfahrungen. Eine Gesetzesänderung des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes, die diese Poollösung zum Standard machen könnte, wurde jedoch in der aktuellen Legislaturperiode nicht umgesetzt. Das Konzept für eine Förderschule am Luisenhof wird derzeit erarbeitet, um eine tragfähige Grundlage für die Unterstützung der betroffenen Kinder zu schaffen.

Die Aufgaben der Schulbegleiter sind vielfältig, insbesondere für Schüler mit ADHS. Diese umfassen die Unterstützung im Allgemeinen, im sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich. Schulbegleiter helfen dabei, Unterrichtsabläufe zu strukturieren, die Aufmerksamkeit im Unterricht zu fördern, sowie soziale und emotionale Kompetenz zu stärken. Sie sind aber nicht für medizinische Behandlungen oder Nachhilfe zuständig. Wichtig ist, dass Schulbegleiter über eine spezielle Ausbildung verfügen, um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden. Dennoch ist die fachliche Einschätzung, ob ein Kind im Sinne der Schulbegleitung Unterstützung benötigt, durch erfahrene Fachkräfte wie Psychologen vonnöten.

Herausforderungen in der Praxis

Obwohl viele Kinder einen Anspruch auf Schulbegleitung haben, zeigt sich, dass die Anträge oft nur langsam bearbeitet werden. Wartezeiten aufgrund von Personalmangel sind häufig und die Zuständigkeiten zwischen Jugendämtern und Sozialämtern können komplex sein. Schulbegleiter sind normalerweise bei einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe angestellt und nicht Teil des schulischen Personals, was gelegentlich zu Spannungen mit Lehrkräften führen kann.

Die aufstrebende Zahl an Kindern, die Unterstützung benötigen, hebt hervor, dass die Bereitschaft zur Integration und Förderung weiter wachsen muss. Die idealistische Vorstellung, dass jede Klasse mit einer zweiten pädagogischen Fachkraft ausgestattet ist, stellt in der aktuellen Realität eine weitreichende Herausforderung dar. Um den Bedürfnissen der Kinder mit besonderem Förderbedarf gerecht zu werden, ist ein klarer Konsens zwischen den verschiedenen Trägern und Bildungseinrichtungen unabdingbar.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Situation um die Schulbegleitung derzeit intensiv diskutiert wird. Es bedarf umfassender Maßnahmen und einer engeren Zusammenarbeit aller Beteiligten, um den spezialisierten Bedürfnissen von Kindern mit Förderbedarf gerecht zu werden. Die rechtlichen Grundlagen verbunden mit gesellschaftlicher Sensibilisierung sind dabei Grundpfeiler für eine erfolgreiche Inklusion.

Für weitere Informationen: Merkur berichtet, ADHS-kompakt informiert, Deutsches Schulportal analysiert.

Referenz 1
www.merkur.de
Referenz 2
adhs-kompakt.de
Referenz 3
deutsches-schulportal.de
Quellen gesamt
Web: 14Social: 86Foren: 86