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Varta AG: Sanierungsplan genehmigt – 4.000 Arbeitsplätze in Gefahr!

Das Landgericht Stuttgart hat den Restrukturierungsplan der Varta AG genehmigt. Geplant sind Maßnahmen wie Kapitalschnitt, Delisting und Anpassungen in der Mitarbeiterstruktur an mehreren Standorten.

Das Landgericht Stuttgart hat den Restrukturierungsplan der Varta AG genehmigt, ein Schritt, der für das Unternehmen von entscheidender Bedeutung ist. Die Genehmigung war notwendig, nachdem Beschwerden von Aktionären und der Anlegerschutzgemeinschaft SdK Ende Januar 2025 verworfen wurden. Der Sanierungsplan ist seit dem 23. Januar 2025 rechtskräftig und markiert den Auftakt für wichtige Veränderungen in der Unternehmensstruktur. Varta AG plant, zentrale Maßnahmen durchzuführen, die auch einen Kapitalschnitt und ein Delisting beinhalten.

Im Rahmen des Restrukturierungsplans sind Anpassungen in der Mitarbeiterstruktur an den Standorten Ellwangen, Dischingen und Nördlingen vorgesehen. Während im Produktionsbereich weiterhin qualifizierte Mitarbeiter gesucht werden, wird in den indirekten Bereichen ein Stellenabbau erwartet. Michael Tojner und Porsche haben jeweils 30 Millionen Euro in die Varta AG investiert. Diese Investitionen sollen der Neukapitalisierung und dem operativen Betrieb dienen.

Die Inhalte des Restrukturierungsplans

Weitere Details des Restrukturierungsplans beinhalten eine geplante jährliche Investition in profitables Wachstum und Zukunftsgeschäfte. Der geprüfte Konzern- und Jahresabschluss 2023 wird Ende Q1 oder Anfang Q2 2025 erwartet, was zusätzliche Transparenz bieten sollte. Michael Giesswein bleibt im Vorstand, während Michael Ostermann als Vorstandsvorsitzender fungiert. Zudem wird Rolf Glessing ab dem 1. März 2025 neuer CFO der Varta AG.

Die Anlegerschutzgemeinschaft DSW hat bereits eine Verfassungsbeschwerde für rund 1.000 Anleger angekündigt, da sie das StaRUG-Verfahren kritisiert und eine Reform des Gesetzgebers fordert. Varta AG sieht das Verfahren jedoch als alternativlos an und betont dessen Bedeutung für den Erhalt von 4.000 Arbeitsplätzen.

Der Restrukturierungsprozess

Die Umstrukturierung von Unternehmen erfolgt in drei Schritten: Zunächst wird ein Restrukturierungsplan erstellt, welcher als strategisches Dokument dient und die Ziele, den Umfang sowie die Zeitlinien der Restrukturierung festlegt. Hierzu gehören auch der Personalabbau, die Kostenoptimierung und die Überprüfung des Produktportfolios. Der zweite Schritt ist die Umsetzung des Plans, die einen schrittweisen Ansatz erfordert, um verschiedene Phasen zu durchlaufen. Dies verlangt eine enge Zusammenarbeit zwischen Management, Mitarbeitenden und externen Experten.

Schließlich widmen sich die Restrukturierungsmaßnahmen den konkreten Schritten, die im Rahmen der Umstrukturierung notwendig sind. Dies umfasst Kostensenkungen durch Personalabbau, Effizienzsteigerungen, sowie die Neuausrichtung der Geschäftsstrategie und Optimierung der Lieferkette. Diese Schritte sind entscheidend, um den zukünftigen Erfolg der Varta AG zu sichern, besonders in einem sich schnell verändernden Markt.

Um mehr über die Details des Restrukturierungsplans zu erfahren, können Interessierte die offizielle Zusammenfassung auf der Webseite von Varta AG einsehen: Varta AG. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Herausforderungen können näher unter Ingentis betrachtet werden. Eine Aktualisierung der Situation kann auf der Seite der Schwäbischen Post verfolgt werden.

Referenz 1
www.schwaebische-post.de
Referenz 2
www.varta-ag.com
Referenz 3
www.ingentis.com
Quellen gesamt
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