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ARD zieht „Wer weiß denn sowas?“ nach Hoëcker-Spot für Grüne zurück!

Bernhard Hoëcker wird aus „Wer weiß denn sowas?“ entfernt, nachdem er in einem Wahlspot für die Grünen aufgetreten ist. ARD stellt Programmneutralität vor Wahlen sicher.

Die ARD hat am 22. Februar 2025 eine wichtige Programmänderung im Vorfeld der bevorstehenden Bundestagswahl bekannt gegeben. Die Quizsendung „Wer weiß denn sowas?“, die normalerweise montags bis freitags um 18 Uhr ausgestrahlt wird, wurde kurzfristig aus dem TV-Programm genommen. Der Hauptgrund für diese Entscheidung liegt in der Teilnahme von Teamkapitän Bernhard Hoëcker an einem Social-Media-Spot, der zur Wahl der Grünen aufruft. Dies wurde als Verstoß gegen die Neutralitätsrichtlinien der ARD gewertet, wie Ruhr24 berichtet.

Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Maßnahme, die darauf abzielt, die politische Neutralität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten. Dabei dürfen programmprägende Persönlichkeiten in den sechs Wochen vor der Wahl nicht auftreten, wenn sie in den Wahlkampf involviert sind. Dies gilt insbesondere in Anbetracht der Bundestagswahl, die am 23. Februar 2024 stattfindet. Die veränderte Programmgestaltung sieht vor, dass die Wiederholung von „Gefragt – Gejagt“ statt der geplanten Episode von „Wer weiß denn sowas?“ ausgestrahlt wird, wie Giga berichtet.

Neutralitätsrichtlinien und ihre Konsequenzen

Die Entscheidung, die Sendung auszutauschen, wurde von einer ARD-Sprecherin bestätigt. Diese Maßnahme zeigt deutlich, dass auch prominente Moderatoren wie Hoëcker, die ansonsten fester Bestandteil des Programmes sind, von diesen strengen Regelungen betroffen sind. Die Sender sehen sich der Verantwortung gegenüber, eine objektive und unparteiische Berichterstattung zu gewährleisten, besonders in der heißen Phase des Wahlkampfes.

Hoëcker selbst hat betont, nicht in der Absicht gehandelt zu haben, Wahlwerbung zu betreiben. Er engagierte sich in einer Initiative für mehr Kinder- und Familienthemen und ist der Meinung, dass seine Teilnahme in dem Spot diesen Fokus nicht untergräbt. Die ergriffene Maßnahme sieht jedoch keinen Raum für Interpretationen, wenn es um die Einhaltung der ARD-Regeln geht. Ähnlich verhielt es sich in jüngster Vergangenheit auch beim ZDF, als Max Uthoff aufgrund seines Engagements für die Linke aus der Sendung „Die Anstalt“ ausgeschlossen wurde. Beide Moderatoren dürfen jedoch nach Abschluss der Wahl wieder in ihren Formaten auftreten.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk unter Druck

Im weiteren Kontext steht die Diskussion über die Neutralität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der häufig als „Staatsfunk“ kritisiert wird. Medienrechtler Tobias Gostomzyk hat klargestellt, dass der Staat keinen Einfluss auf die Programmgestaltung der Öffentlich-Rechtlichen haben sollte. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es in Deutschland keinen Staatsfunk gibt, was umso relevanter wird, wenn man die bestehenden Bedenken über die Verquickung von Politik und Rundfunk betrachtet, wie Lausitzer Allgemeine Zeitung ausführlich darlegt.

Die Existenz von sogenannten „Freundeskreisen“ innerhalb der Rundfunkräte und der Einfluss von Gewerkschaften und verschiedenen politischen Verbänden werfen zusätzliche Fragen über die Unabhängigkeit und Objektivität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf. Diese Aspekte tragen nicht nur zur Erschütterung des Vertrauens in die Medienlandschaft bei, sondern verdeutlichen auch, wie wichtig es ist, die Neutralitätsauflagen ernst zu nehmen, insbesondere in Wahlzeiten.

„Wer weiß denn sowas?“ wird ab dem 24. Februar wieder regulär um 18 Uhr ausgestrahlt, doch der Vorfall hat bereits für Aufsehen gesorgt und wirft einen kritischen Blick auf die Mechanismen der Programmgestaltung im Zusammenhang mit politischem Engagement im deutschen Fernsehen.

Referenz 1
www.ruhr24.de
Referenz 2
www.giga.de
Referenz 3
www.lausitzer-allgemeine-zeitung.org
Quellen gesamt
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