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Streit um Milliarden-Entschädigung: Lausitz bangt um Kohleausstieg!

Am 22. Februar 2025 steht der Kohleausstieg im Lausitzer Revier erneut im Fokus. Streitpunkte über Entschädigungen von bis zu 1,75 Milliarden Euro werfen Fragen zur Zukunft der LEAG und deren Muttergesellschaft EPH auf.

Die Verhandlungen über die Entschädigung für den Braunkohleausstieg im Lausitzer Revier geraten zunehmend unter Druck. Im Sommer 2024 wurde eine Einigung zwischen der Europäischen Kommission, der Bundesregierung und der Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG) erzielt, die Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 1,75 Milliarden Euro vorsieht. Von dieser Summe sind zunächst 1,2 Milliarden Euro garantiert, um die fixen Kosten des Ausstiegs zu decken. Die verbleibenden 550 Millionen Euro sind allerdings an Bedingungen geknüpft, da sie nur bei wirtschaftlichem Betrieb der Kraftwerke über das gesetzliche Stilllegungsdatum hinaus ausgezahlt werden sollen. Trotz dieser politischen Einigung ist eine schriftliche Fixierung des Deals noch nicht erfolgt, was Bedenken aufwirft, insbesondere nachdem der LEAG-Chef Thorsten Kramer Ende 2022 abberufen wurde. Verzögerungen bei den Vertragsabschluss werden der tschechischen Muttergesellschaft EPH zugeschrieben, auf die bereits Michael Kellner von den Grünen scharfe Kritik äußerte. Er befürchtet das Scheitern der gesamten Vereinbarung.

Die Situation wird weiter kompliziert durch das Misstrauen gegenüber EPH und dessen Eigentümer, dem tschechischen Milliardär Daniel Křetínský. Dieser hat in der Vergangenheit in diverse deutsche Unternehmen investiert, darunter Metro und ThyssenKrupp. In der Politik gibt es Bedenken hinsichtlich möglichen Insolvenzrisiken und den Folgekosten des Bergbaus; insbesondere die Grünen haben hier Vorbehalte. Auf Anfragen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) zu den laufenden Verhandlungen reagierten die LEAG und EPH jedoch nicht.

Entschädigungsrahmen und EU-Kommission

Am 4. Juni 2024 bestätigte auch die Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager der Europäischen Kommission die grundsätzliche Einigung zur Entschädigung. Diese sieht eine vorläufige beihilferechtliche Bewertungsentscheidung vor und klärt, dass die LEAG die beihilferechtliche Genehmigung der Kommission für die Auszahlung der Entschädigungen benötigt. Die Entschädigungsregelung war zudem Teil eines gestuften Verfahrens, wobei ein Teil der Kosten unabhängig von der zukünftigen Rentabilität der Kraftwerke ausgezahlt werden kann. Der restliche Betrag bleibt an wirtschaftliche Erfolgszahlen gebunden.

Laut den Informationen von der Europäischen Kommission begann bereits im März 2021 ein förmliches Prüfverfahren zur Vereinbarkeit dieser Zahlungen mit den EU-Beihilfevorschriften. Es gab dabei Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Ausgleichszahlungen, insbesondere in Bezug auf entgangene Gewinne und Sanierungskosten. Diese Bedenken mussten überwunden werden, bevor die Entschädigungszahlungen in Kraft treten können, was die Kommission dazu veranlasste, ihre Prüfungen zu intensivieren.

Weitere Entwicklungen und Ausblicke

Zusätzlich sind die LEAG und die sächsischen Landesbehörden in Projekte des Just Transition Funds (JTF) involviert, der Mittel in Höhe von 645 Millionen Euro für den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft bereitstellt. Die LEAG investiert auch in grüne Wasserstofftechnologien, um sich auf die zukünftigen Herausforderungen der Energiewende vorzubereiten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz setzt sich derweil für einen baldigen Abschluss der Verhandlungen ein, um Unsicherheiten zu beseitigen.

Die laufenden Verhandlungen und die damit verbundenen Unsicherheiten sind ein erhebliches Thema in der politischen Debatte. Insbesondere die Notwendigkeit, Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig wirtschaftliche Interessen zu wahren, sorgt für Spannungen. Die EU-Kommission hat nicht nur die Prüfung der Entschädigungspläne für LEAG ausgeweitet, sondern auch zusätzliche Elemente in den Kontext der Beihilfeprüfung aufgenommen. Dies unterstreicht die Komplexität der Situation und die Herausforderungen, die auf die beteiligten Akteure zukommen.

Referenz 1
www.remszeitung.de
Referenz 2
www.solarify.eu
Referenz 3
germany.representation.ec.europa.eu
Quellen gesamt
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