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München: Prozess um gefälschte Plagiatsvorwürfe kulminiert in Haftstrafe!

Ein 70-Jähriger steht wegen falscher Plagiatsvorwürfe vor dem Amtsgericht München. Er soll eine gefälschte Veröffentlichung erstellt haben, um einen renommierten Rechtsmediziner zu diskreditieren. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.

Am Dienstag, den 17. Februar 2025, endete der aufsehenerregende Prozess gegen einen 70-jährigen Angeklagten vor dem Münchner Amtsgericht. Der Mann sah sich schwerwiegenden Vorwürfen gegenüber, die von Urkundenfälschung bis zu Verleumdung und Betrug reichten. Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, wobei eine Aussetzung zur Bewährung aufgrund der Länge der Strafe ausgeschlossen ist. Der Prozess und seine Umstände haben großes mediales Interesse geweckt, insbesondere durch die Schwere der Vorwürfe.

Der Angeklagte, ein ehemaliger Kollege von Matthias Graw, dem renommierten Leiter der Rechtsmedizin an der LMU München, soll eine Fälschung eines wissenschaftlichen Sammelbands in Auftrag gegeben haben. Ziel dieser Fälschung war es, Graw zu diskreditieren, indem der Eindruck erweckt wurde, dass dieser in seiner Doktorarbeit plagiiert hatte. Um dies zu erreichen, ließ der Angeklagte einen gefälschten Sammelband aus den 1980er Jahren erstellen, der Passagen aus Graws Dissertation enthielt.

Motiv und Vorgehensweise

Die Staatsanwaltschaft äußerte die Vermutung, dass Rache das Motiv des Angeklagten war. Dies basiert auf der Obduktion seiner Mutter, die gegen seinen Willen im Jahr 2020 durchgeführt wurde. Die Ermittlungen zur Todesursache der Mutter endeten 2021, was den Angeklagten emotional belastete. Um seinen Vorwurf gegen Graw zu stützen, beauftragte der Mann Plagiatsjäger und verwies diese auf die gefälschte Veröffentlichung.

Die Plagiatsjäger, die vom Angeklagten eingeschaltet wurden, führten die Öffentlichkeit über die vermeintlichen Plagiatsvorwürfe gegen Graw in die Irre. Diese Vorgänge führten zu einem Prüfverfahren an der Universität Hamburg, das jedoch schnell eingestellt wurde, nachdem die Fälschung des Sammelbandes erkannt wurde.

Verlauf des Verfahrens

Der Prozessbeginn war durch zahlreiche Unterbrechungen und juristische Auseinandersetzungen geprägt. Die Verteidigung stellte einen Befangenheitsantrag gegen das Schöffengericht und forderte die Ablösung der Staatsanwältin. Am ersten Prozesstag äußerte sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen. Auch ein vorgeschlagenes Geständnis im Austausch für eine Bewährungsstrafe wurde von der Verteidigung abgelehnt.

Ein Polizist sagte während der Verhandlung aus und berichtete von belastenden Dokumenten, die auf dem Computer des Angeklagten gefunden worden waren. Diese bekräftigten die Vorwürfe gegen ihn. Der Angeklagte gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

Das Urteil in diesem Fall könnte, nach insgesamt fünf geplanten Verhandlungstagen, am 6. Februar fallen. Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit bleibt auf diesem außergewöhnlichen Prozess gerichtet, der nicht nur juristische, sondern auch ethische Fragen zu den Grenzen wissenschaftlicher Integrität aufwirft. Während der gesamte Verfahrensverlauf die Vorurteile und Spannungen beleuchtet, die in akademischen Kreisen existieren, bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird und welche Konsequenzen sich aus dem Prozess ergeben.

PNP berichtet, dass der Prozess gegen den 70-Jährigen am Dienstag vor dem Münchner Amtsgericht geendet ist. Laut Welt ist der Angeklagte wegen der gravierenden Vorwürfe ins Visier der Justiz geraten und könnte bald mit ernsthaften Strafmaßnahmen rechnen.

Referenz 1
www.pnp.de
Referenz 3
www.welt.de
Quellen gesamt
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