Baden-WürttembergGesetze

Häftling in BW nutzt neues Gesetz zur Geschlechtsänderung im Gefängnis

Ein Häftling in Baden-Württemberg hat als Erster von der neuen Regelung zur Geschlechtsänderung Gebrauch gemacht. Ab November 2024 können Personen unkompliziert Geschlecht und Namen ändern. Was bedeutet das für die Haftbedingungen?

Am 15. Februar 2025 hat ein männlicher Häftling in Baden-Württemberg als erster von der neuen Regelung Gebrauch gemacht, die seit dem 1. November 2024 in Kraft ist. Diese Regelung ermöglicht es Menschen, unkompliziert ihren Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern. Der Häftling hatte seine Änderung bereits im November 2023 beim zuständigen Standesamt angemeldet. Laut SWR wird die Auswirkung dieser Änderung auf die Unterbringung des Häftlings derzeit geprüft.

Die Gesetzesänderungen, die unter dem Selbstbestimmungsgesetz (*) zusammengefasst sind, erforderten keine Gutachten oder Gerichtsentscheidungen mehr. Dies stellt einen erheblichen Fortschritt im Vergleich zu den bisherigen Regelungen dar, die oft als bürokratisch und belastend empfunden wurden. Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen können nun ihre Geschlechtsidentität durch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt ändern, was die Hürden für solche Veränderungen erheblich senkt.

Der neue Gesetzesrahmen

Das Selbstbestimmungsgesetz trat am 1. November 2024 in Kraft und ersetzt das als verfassungswidrig erklärte Transsexuellengesetz von 1980. Diese Reform ist Teil einer umfassenden Gesetzgebung, die darauf abzielt, die Rechte von transgenerierten und nichtbinären Personen zu stärken und Diskriminierung abzubauen. Nach Angaben des BMJ können die Änderungen jederzeit durch eine Erklärung beim Standesamt vollzogen werden, ohne dass ein ärztliches Attest erforderlich ist.

Zusätzlich wird erwartet, dass die gesetzlichen Änderungen die Zahl der Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags signifikant erhöhen. Es wird geschätzt, dass jährlich etwa 4.000 Anträge gestellt werden, mit möglichen Spitzenwerten zwischen 6.000 und 15.000 Anmeldungen zum Inkrafttreten des Gesetzes. Eine umfassende Auswertung der Änderungen ist innerhalb von fünf Jahren geplant.

Unterbringung von Häftlingen

In der Justizvollzugsanstalt wird die Unterbringung von Häftlingen, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, als Einzelfallentscheidung behandelt. Die Bedürfnisse der Gefangenen sowie potenzielle Gefährdungen werden dabei sorgfältig abgewogen. Ein Wechsel in Frauengefängnisse ist nicht einfach möglich, und alternative Unterbringungsoptionen umfassen Schutzabteilungen, das Krankenrevier oder den Regelvollzug. Derzeit befindet sich ein Gesetzentwurf zur Regelung der Unterbringung im Anhörungsverfahren.

Bereits in einer Erhebung im Februar 2022 wurden in Baden-Württemberg acht transidente oder intergeschlechtliche Personen gezählt. Eine neue Untersuchung zur Geschlechtsidentität der Gefangenen ist in Arbeit, die aktuellen Daten stehen jedoch noch aus.BMFSFJ hebt hervor, dass das Grundgesetz das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung schütze und dass in mehr als 16 Ländern ähnliche Gesetze existieren.

Referenz 1
www.swr.de
Referenz 2
www.bmj.de
Referenz 3
www.bmfsfj.de
Quellen gesamt
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