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Brandenburgs Windenergie: Neues Gesetz sorgt für klare Regeln!

Brandenburg stärkt den Windenergieausbau mit einem neuen Gesetz, das die Regionalplanung priorisiert und Konflikte mit Anwohnern angeht. Ministerpräsident Woidke lobt die Initiative zur nachhaltigen Energieerzeugung.

Brandenburg ist ein Bundesland, das sich aufgrund seiner geografischen Gegebenheiten besonders gut für den Ausbau der Windenergie eignet. Vor diesem Hintergrund wurde ein neues Bundesgesetz zur Steuerung des Windenergieausbaus verabschiedet, das von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) positiv bewertet wird. Das Gesetz zielt darauf ab, der Regionalplanung mehr Gewicht zu verleihen und stellt sicher, dass Windkraftanlagen nur innerhalb geplanter oder festgesetzter Vorranggebiete errichtet werden dürfen. Dies soll den Bau von Anlagen außerhalb dieser Gebiete erschweren, was bisher durch Vorbescheide oftmals umgangen werden konnte. Das Gesetz wurde Ende Januar im Bundestag verabschiedet und unterstreicht die politische Bereitschaft, die Windenergie in Brandenburg weiter zu fördern.

Die Regelungen des neuen Gesetzes stellen jedoch nicht nur den Ausbau der Windkraft in den Vordergrund, sondern berücksichtigen auch die notwendige Netzanschlusskapazität. Woidke fordert beispielsweise eine klare Regelung zur Genehmigung von Windkraftanlagen, die sicherstellt, dass ausreichend Kapazitäten zur Anbindung an das Stromnetz vorhanden sind. Diese Forderung spiegelt die Herausforderungen wider, die beim Ausbau erneuerbarer Energien oft auftreten.

Konflikte mit Anwohnern

Trotz der positiven Absicht hinter den gesetzlichen Änderungen führt der Ausbau der Windkraft in Brandenburg zu Konflikten mit Anwohnern. Die vorherige Landesregierung hatte vorgesehen, bis 2027 rund 1,8 Prozent der Fläche für die Windenergienutzung auszuweisen und bis Ende 2032 sogar 2,2 Prozent. In diesem Zusammenhang erhalten seit 2019 die Kommunen in Brandenburg eine Abgabe am Betrieb der Windenergieanlagen in ihrem Umfeld, was eine stärkere Integration der lokalen Bevölkerung in die Entscheidung über Windkraftprojekte fördern soll.

Die Genehmigung von Windenergieanlagen unterliegt strengen Auflagen. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) spielt hierbei eine zentrale Rolle, indem es den Schutz der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen regelt. Für Anlagen, die potenziell schädliche Auswirkungen haben könnten, ist ein spezieller Genehmigungsvorbehalt erforderlich. Das Genehmigungsverfahren ist komplex und umfasst zahlreiche Schritte, darunter auch die Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit Energieportal Brandenburg.

Genehmigungsverfahren im Detail

Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat eine Konzentrationswirkung, was bedeutet, dass im Rahmen des Verfahrens notwendige Genehmigungen und die Anforderungen an den Betrieb der Anlagen umfassend geprüft werden. Dabei sind verschiedene Rechtsbereiche zu berücksichtigen, darunter Immissionsschutz, Natur- und Artenschutzrecht sowie das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht. Das Genehmigungsverfahren kann entweder förmlich oder vereinfacht durchgeführt werden, abhängig von der Anzahl der zu genehmigenden Anlagen und ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist Fachagentur Windenergie.

Für Vorhaben in Windenergiegebieten, die bereits einer strategischen Umweltprüfung unterzogen wurden, und außerhalb von besonders geschützten Gebieten gibt es aktuell Erleichterungen im Genehmigungsverfahren, die bis zum 30. Juni 2025 gelten. Diese Regelung zielt darauf ab, die bürokratischen Hürden zu senken und den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen Energieportal Brandenburg.

Referenz 1
www.merkur.de
Referenz 2
energieportal-brandenburg.de
Referenz 3
www.fachagentur-windenergie.de
Quellen gesamt
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