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Pro Sieben Sat.1: Streit um Mediatheken eskaliert – ARD und ZDF drohen mit Klage!

ARD und ZDF leiten rechtliche Schritte gegen Pro Sieben Sat.1 ein, da deren Joyn-Plattform ihre Mediatheken unrechtmäßig einbetten möchte. Die Diskussion um Medienregulierung und Urheberrechte nimmt Fahrt auf.

Die Medienlandschaft in Deutschland erlebt aktuell einen Konflikt, der die Zusammenarbeit zwischen etablierten öffentlich-rechtlichen Sendern und der Streaming-Plattform Joyn in den Fokus rückt. Anfangs der Woche wurde bekannt, dass die Kooperation zwischen der ARD, dem ZDF und Pro Sieben Sat.1 auf der Plattform Joyn offiziell gestartet ist. Dabei gab die Marketingfirma von Pro Sieben Sat.1, Seven One, an, Verträge mit den Vermarktungstöchtern der beiden öffentlich-rechtlichen Sender abgeschlossen zu haben. Dies ermögliche das umfassende Einbetten der Mediatheken in die Joyn-Plattform.

In diesem Zusammenhang hat sich jedoch ein heftig umstrittener Rechtsstreit entfaltet. Während Seven One optimistisch über Gespräche mit den Intendanten der ARD und des ZDF berichtet, sieht die ARD im „Embedding“ der Medieninhalte eine rechtlich unzulässige Praxis, die dem öffentlich-rechtlichen Auftrag nicht gerecht werde. Zur Bekräftigung ihrer Position hat die ARD bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Das ZDF äußerte ähnliche Bedenken und plant ebenfalls, gegen die Vorgehensweise vorzugehen. Diese Differenzen wurden in einer Erklärung der Sender deutlich, in der sie betonten, dass ihr Vorgehen nicht abgesprochen sei.

Rechtlicher Rahmen und Medienregulierung

Die Diskussion über die rechtlichen Rahmenbedingungen ist vor dem Hintergrund der strengen Medienregulierung in Deutschland zu betrachten. Die Gesetze basieren auf dem Grundgesetz, insbesondere auf Artikel 5, der die Presse- und Rundfunkfreiheit garantiert. Das Bundesverfassungsgericht interpretiert diese Vorschrift als eine Verpflichtung des Gesetzgebers, eine positive Ordnung zur Stärkung der Meinungsfreiheit zu schaffen. Um Monopole zu verhindern, existiert der Medienstaatsvertrag, der die Medienkonzentration im Fernsehsektor reguliert.

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) spielt eine Schlüsselrolle bei der Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorschriften. Diese Instanz prüft die Vergabe von Rundfunklizenzen und die Sicherstellung der Meinungsvielfalt. Die KEK kann sogar fusionsrechtliche Entscheidungen treffen, wie im Fall der Ablehnung der Fusion von ProSiebenSat.1 und Axel Springer AG im Jahr 2006.

Kritik an der Nutzung von Mediatheken

Ein wesentlicher Konfliktpunkt betrifft die Frage, welche Mediathekeninhalte Joyn nutzen darf. Während die ARD erklärt hat, dass Joyn „einzelne Inhalte der ARD-Mediathek“ verwenden dürfe, lehnen sie die vollständige Einbettung der Mediatheken ab. Joyn hingegen stellt klar, dass die Praxis des Embeddings rechtlich zulässig sei.

Die Bedenken der ARD und ZDF gehen sogar so weit, dass sie Pro Sieben Sat.1 vorwerfen, die Öffentlich-Rechtlichen „über den Tisch zu ziehen“. Diese Vorwürfe könnten bereits die Aufmerksamkeit von Medienpolitikern der Länder auf sich ziehen, die alarmiert auf die Entwicklung reagieren. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese rechtlichen Auseinandersetzungen weiter entwickeln und welche Auswirkungen sie auf die Medienlandschaft insgesamt haben werden.

Die regulatorischen Rahmenbedingungen sowie die laufenden rechtlichen Schritte unterstreichen die Herausforderungen, vor denen die deutschen Medienanbieter stehen. Die Bemühungen um den Schutz der Meinungsvielfalt und die Verhinderung von Marktmonopolen bleiben zentrale Aspekte der Medienpolitik, wie auch die charismatische Diskussion um die Rechte und Pflichten der unterschiedlichen Akteure in der Branche zeigen.

Referenz 1
www.faz.net
Referenz 2
www1.wdr.de
Referenz 3
germany.mom-gmr.org
Quellen gesamt
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