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Das geheimnisvolle Spiel der Beförderungen: Was steckt hinter „Operation Abendsonne“?

Am 12. Februar 2025 beleuchtet eine Analyse von Sylvia Veit die Kontroversen rund um die Beförderungen im deutschen Staatsapparat. Ist die "Operation Abendsonne" ein Demokratierisiko? Erfahren Sie mehr über die geforderten Transparenz und Personalpolitiken der Ministerien.

Inmitten der Diskussionen über die Beförderungen im öffentlichen Dienst zum Ender der 20. Legislaturperiode hat Sylvia Veit, Professorin für Verwaltungswissenschaft in Hamburg, eine klare Analyse vorgelegt. Seit nahezu 15 Jahren beschäftigt sich Veit mit den Abläufen im deutschen Staatsapparat. Sie betont, dass es bei den Beförderungen, die aktuell in der medialen Berichterstattung unter dem Titel „Operation Abendsonne“ diskutiert werden, keine Unregelmäßigkeiten gibt. Ihrer Meinung nach sind Beförderungen in der Verwaltung eine normale Praxis, die regelmäßig erfolgt. Der Anstieg der Beförderungen gegen Jahresende sei nicht ungewöhnlich und stehe nicht in direktem Zusammenhang mit bevorstehenden Wahlen.

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe BSW hat die Bundesregierung zudem klargestellt, dass sie bei Beförderungen vorsichtig agiert. Interessanterweise wird darauf hingewiesen, dass diese Beförderungen an einen Regelbeurteilungsdurchgang gebunden sind, der bereits vor dem 6. November 2024 vorbereitet wurde. Laut der Bundesregierung wird insbesondere im Hinblick auf die geplante Neuwahl im Februar 2025 eine besondere Zurückhaltung empfohlen, um die künftige Bundesregierung nicht vorab zu belasten.

Beförderungen in Zahlen

Die Daten über die Beförderungen der Beamten sind vielschichtig. Bis zum 27. Dezember 2024 wurden im Auswärtigen Amt die meisten Beförderungen vorgenommen, insgesamt 92. Das Bundesministerium der Finanzen folgte mit 46 und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit 42. Im Kontrast dazu stehen die minimalen Beförderungen im Bundesministerium der Justiz sowie im Presse- und Informationsamt, wo jeweils nur drei Beförderungen stattfanden. Diese Zahlen verdeutlichen die unterschiedlichen Ansätze der Ministerien hinsichtlich der Beförderungspolitik.

Ministerium Anzahl der Beförderungen
Auswärtiges Amt 92
Bundesministerium der Finanzen 46
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 42
Bundesministerium für Arbeit und Soziales 16
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 7
Bundesministerium der Justiz 3
Presse- und Informationsamt 3

Veit hebt hervor, dass eine transparente Kommunikation der Beförderungskriterien nötig sei. Jedes Ministerium verfolgt eine eigene Personalpolitik, was zu vielfältigen Variationen bei den Beförderungen führen kann. Sie fordert, dass diese Personalpolitik einheitlich und nachvollziehbar gestaltet wird. Dies könnte helfen, dem Eindruck einer willkürlichen Beförderungswelle entgegenzuwirken.

Rechtsgrundlagen und Überprüfung

Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Debatte sind die rechtlichen Vorgaben für Beförderungen im öffentlichen Dienst. Gemäß einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf dürfen die Auswahlverfahren für Beamte nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen. Beamte haben keinen automatischen Anspruch auf eine Beförderung, wohl aber auf eine rechtsfehlerfreie Entscheidung des Dienstherrn. Das Prinzip der Bestenauslese ist hierbei zentral, wie aus dem Grundgesetz und den Landesbeamtengesetzen hervorgeht.

Bei der Auswahl müssen aktuelle dienstliche Beurteilungen und Stellenausschreibungen die Basis bilden. Sollte es zu Unrecht zu einer Beförderung kommen, können übergangene Bewerber im Eilverfahren eine neue, rechtskonforme Entscheidung anfordern. Diese Regelungen und die damit verbundenen Überprüfungen sind bedeutend für die Glaubwürdigkeit der Beförderungspraktiken im öffentlichen Dienst.

In Anbetracht all dieser Punkte stellt sich die Frage, wie die Medien und Öffentlichkeit auf die „Operation Abendsonne“ reagieren werden und ob diese Diskussion zu einem engeren Blick auf die Personalpolitik der Bundesministerien führen wird.

Referenz 1
www.mdr.de
Referenz 2
www.bundestag.de
Referenz 3
kesselrechtsanwaelte.de
Quellen gesamt
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