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Svenja aus Rostock: So plant die Bürgergeld-Tochter ihre Zukunft!

Am 11. Februar 2025 zeigt „Hartz und herzlich“ auf RTL Zwei das Schicksal der 16-jährigen Svenja aus Rostock, die nach ihrem Abschluss eine Ausbildung anstrebt. Die Unterstützung ihrer Familie spielt dabei eine zentrale Rolle.

Heute, am 11. Februar 2025, wird in der aktuellen Folge von „Hartz und herzlich“ auf RTL Zwei der Fokus auf eine Familie aus Rostock gelegt, die vom Bürgergeld lebt. Insbesondere wird die 16-jährige Tochter Svenja vorgestellt, die kurz vor ihrem Schulabschluss steht und nun die Entscheidung trifft, eine Ausbildung zu beginnen. Svenja ist fest entschlossen, nicht mehr zur Schule zu gehen, da sie der Meinung ist, nach zehn Jahren genug gelernt zu haben.

Ihre Eltern stehen hinter dieser Entscheidung. Der Vater, Tino, unterstreicht, dass die Wahl des Ausbildungsplatzes für ihn nicht von Bedeutung ist, da sowohl Lidl als auch Aldi die gleiche Berufsausbildung zur Einzelhandelskauffrau bieten. Vielmehr ist ihm wichtig, dass seine Tochter einen Schritt in Richtung ihrer beruflichen Zukunft macht.

Berufliche Perspektiven und Unterstützung der Familie

Svenja schwankt derzeit zwischen den Berufen Einzelhandelskauffrau und Kindererzieherin. Um mehr über diese Karrierewege zu erfahren, plant sie, eine Jobmesse in Rostock zu besuchen. Ihre Mutter, Sandra, unterstützt Svenjas Pläne nachdrücklich. Sie möchte, dass ihre Tochter eine Ausbildung macht, um so im Leben voranzukommen. Sandra selbst bedauert, nie eine Lehre absolviert zu haben, und setzt alles daran, dass Svenja diesen Schritt geht.

Die Zuschauer können gespannt den Werdegang von Svenja in der Serie verfolgen. „Hartz und herzlich“ wird von montags bis freitags um 18.05 Uhr auf RTL Zwei ausgestrahlt und ist auch in der Mediathek bei RTL+ verfügbar.

Bürgergeld als soziale Sicherheit

Das Bürgergeld, welches seit dem 1. Januar 2023 in Deutschland das bisherige Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ersetzt, spielt eine zentrale Rolle für viele Familien in vergleichbaren Situationen. Es bietet eine Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen und wird an Bedingungen, wie die Bedürftigkeit, gekoppelt. Hierbei werden Einkommen und Vermögen geprüft, um den Anspruch auf Leistungen festzustellen. Ab 1. Januar 2023 beträgt das Bürgergeld für alleinstehende Erwachsene 502 Euro pro Monat, was einer Erhöhung von 53 Euro gegenüber dem vorherigen Regelbedarf entspricht.

Die Antragsstellung erfolgt unkompliziert: Personen, die bereits Geldleistungen vom Jobcenter beziehen, müssen keinen neuen Antrag stellen, da das Jobcenter eine automatische Umstellung vornimmt. Die Jobcenter sind auch dafür zuständig, die notwendigen Bedarfe und Leistungen zu prüfen, die für Lebensunterhalt, Unterkunft, Heizung und Mehrbedarfe erforderlich sind. Für weitere Informationen hält der Verein für soziales Leben e.V. einen Bürgergeld-Rechner bereit.

Die Einführung des Bürgergeldes ist Teil eines umfassenderen Ansatzes, der das Ziel verfolgt, Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen zu unterstützen. Laut Bundesregierung kann es Menschen, die aus verschiedenen Gründen in Not geraten sind, helfen, ein Existenzminimum sowie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewähren. Dabei reicht das Leistungsangebot von der Hilfe zum Lebensunterhalt bis zur Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.

In einem Land, wo soziale Absicherung zunehmend wichtig wird, ist die Thematik um Bürgergeld und die weiteren sozialen Hilfen ein zentraler Punkt der gesellschaftlichen Diskussion. Die Entwicklung von Svenja und ihrer Familie in der aktuellen Folge von „Hartz und herzlich“ bietet einen Einblick in das Leben von Menschen, die auf diese staatlichen Hilfen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt bestreiten und Perspektiven für die Zukunft verwirklichen zu können.

Referenz 1
www.derwesten.de
Referenz 2
www.arbeitsagentur.de
Referenz 3
www.bundesregierung.de
Quellen gesamt
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