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Polizeikosten für Hochrisikospiele: Bremen fordert faire Lösungen!

Innensenator Ulrich Mäurer von Bremen will bei der nächsten Innenministerkonferenz über die Kostenbeteiligung der DFL an Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen diskutieren. Eine bundesweite Fondslösung steht im Raum.

Am 10. Februar 2025 plant Ulrich Mäurer, Innensenator von Bremen, ein zentrales Thema bei der bevorstehenden Innenministerkonferenz (IMK) zur Sprache zu bringen: die Übernahme der Polizeikosten für Hochrisikospiele im Fußball. tz.de berichtet, dass Mäurer zwar skeptisch hinsichtlich der Erfolgsaussichten dieser Diskussion ist, jedoch den dringenden Wunsch nach einer bundesweiten Fondslösung zur Kostenbeteiligung der Deutschen Fußball Liga (DFL) äußert. Hintergrund ist das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das klarstellte, dass eine Bremer Regelung verfassungsgemäß ist, die es erlaubt, die Kosten für den zusätzlichen Polizeiaufwand an die DFL weiterzugeben.

Die Thematik ist besonders brisant, da viele Bundesländer sich nach dieser Entscheidung uneinig zeigen und eine einheitliche Regelung vermissen lässt. Mäurer wies zudem auf das Problem hin, dass zahlreiche Innenminister auch Sportminister sind, was die Diskussion zusätzlich kompliziert. Die Bremer Gesetzgebung zur Erhebung solcher Gebühren geht auf eine Gebührenregelung aus dem Jahr 2014 zurück und soll laut bundesverfassungsgericht.de sicherstellen, dass Veranstalter von gewinnorientierten Großevents, wie Fußballspielen, anteilig an den Kosten für die Sicherheit beteiligt werden, insbesondere wenn ein erhöhter Polizeiaufwand aufgrund möglicher Gewalthandlungen erwartet wird.

Entwicklung und rechtlicher Hintergrund

Im Jahr 2013 wurde von der Bremischen Bürgerschaft eine Prüfung zur Kostenbeteiligung von Veranstaltern gefordert. Der Bremer Gesetzgeber schuf eine handlungsfähige Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung, die insbesondere Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern betrifft. So wurde eine Gebühr festgelegt, die sich am Mehraufwand für zusätzliche Polizeikräfte orientiert. Diese Regelung wird von vielen als notwendig erachtet, um die finanziellen Lasten gerecht zu verteilen, zumal einige Vereine, wie Werder Bremen, bereits mit erheblichen Nachzahlungen konfrontiert sind, wie das Beispiel eines Hochrisikospiels zwischen SV Werder Bremen und dem Hamburger SV zeigt, bei dem allein 800 Polizeikräfte im Einsatz waren.

Die DFL, als die verantwortliche Organisation für den Spielbetrieb der Bundesliga, hatte gegen den Gebührenbescheid vor den Gerichten gekämpft, da sie eine Verfassungswidrigkeit der Regelung sah. Diese Argumentation wurde jedoch sowohl vom Bundesverwaltungsgericht als auch vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Letztgenanntes Gericht entschied, dass auch Privatveranstalter wie die Klubs der Bundesliga für Polizeikosten zur Kasse gebeten werden können. Die DFL muss sich in Zukunft auf zusätzliche Kosten einstellen, insbesondere bei gewalttätigen Krawallen seitens der Fangruppen, wie der Tagesschau meldet.

Öffentliche Meinung und Herausforderungen

Die öffentliche Diskussion über die Kostenbeteiligung der DFL wird auch durch Umfragen untermauert, die zeigen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung hinter einer Kostenübernahme durch die Liga steht. Mäurer fordert, dass die DFL in einen Fonds einzahlt, um die Verteilung der Polizeikosten zu organisieren und zu vereinfachen. Dies könnte insbesondere für die Vereine von Bedeutung sein, da ein entsprechendes Urteil für alle Klubs der 1. und 2. Bundesliga gilt, nicht nur für Werder Bremen. CFOs und Geschäftsführer, wie Tarek Brauer von Werder, warnen jedoch vor einer möglichen Wettbewerbsverzerrung und fordern faire Lösungen.

Die DFL hat jedoch eine solidarische Fondslösung abgelehnt, was zu Spannungen sowohl im Verband als auch unter den Bundesligisten führt. Während die Diskussionen über die genaue Ausgestaltung der Regelungen und Verfahrensweisen, insbesondere in Hinblick auf die nächsten Schritte nach der IMK, weitergehen, bleibt abzuwarten, wie die Klubs umplanen werden, um den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.

Referenz 1
www.tz.de
Referenz 2
www.bundesverfassungsgericht.de
Referenz 3
www.tagesschau.de
Quellen gesamt
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