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Söder appelliert an Kirchen: Migrationspolitik braucht mehr Zurückhaltung!

CSU-Chef Markus Söder fordert aufgrund von Kirchenkritik an der Migrationspolitik mehr politische Zurückhaltung. Er betont die kirchenfreundliche Rolle Bayerns und hebt Staatsleistungen hervor.

Am 8. Februar 2025 hat CSU-Chef Markus Söder auf die wachsende Kritik von katholischer und evangelischer Kirche an der Migrationspolitik der Union reagiert. Er forderte mehr politische Zurückhaltung von Seiten der Kirchen und betonte, dass die Union stets die einzige Partei war, die an der Seite der Kirchen stehe. „Wir zahlen die Gehälter der Kirchen“, so Söder, der zudem einen verstärkten Einsatz für den Paragrafen 218, der die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen regelt, anmahnte.

Söder bezeichnete Bayern stolz als das kirchenfreundlichste Bundesland in Deutschland. Dies untermauerte er mit der Vielzahl an christlichen Feiertagen und der umfassenden Unterstützung für Kirchen, einschließlich Kreuzen im öffentlichen Raum, Religionsunterricht und finanzieller Unterstützung durch Steuern. In Anbetracht der jüngsten Auseinandersetzungen wies er darauf hin, dass die Kirchen die gläubigen Christen nicht verunsichern sollten. Ein Appell, der nicht unbeachtet blieb.

Hintergrund der Staatsleistungen

Die Berliner Büros der beiden großen Kirchen äußerten Bedenken, dass die Union und der Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz mit einem härteren Kurs in der Migrationspolitik AfD-Stimmen gewinnen wollten. Diese kritischen Stimmen fallen in einen größeren Kontext, in dem die Kirchen in Deutschland jährlich Staatsleistungen erhalten. Diese Zahlungen haben ihren Ursprung in der Enteignung deutscher Kirchen und Klöster im 19. Jahrhundert während der Säkularisierung. Alle Bundesländer bis auf Hamburg und Bremen zahlen jährlich erhebliche Summen an die katholische und evangelische Kirche, wie durch Verträge, wie das bayerische Konkordat, geregelt.

In Bayern, das zu den Bundesländern gehört, die die höchsten Staatsleistungen an beide Kirchen zahlen, betrugen diese im Jahr 2022 etwa 600 Millionen Euro. Diese Zahlungen sind häufig umstritten und stehen in der Kritik. Bestrebungen zur Abschaffung der Staatsleistungen wurden sogar im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition festgehalten. Gespräche mit Kirchen und Ländern sind bereits im Gange, jedoch ist eine Beendigung der Zahlungen aufgrund der historischen Verflechtungen zwischen Staat und Kirche alles andere als einfach.

Finanzierungsproblematik und mögliche Ablösung

Sachdienliche Einnahmen für die Kirchen kommen vor allem durch Kirchensteuern, die im Jahr 2021 für die evangelische Kirche rund 6 Milliarden Euro und für die katholische Kirche etwa 6,7 Milliarden Euro betrugen. Allerdings gibt es auch Bedenken bezüglich der Finanzierung durch Steuerpflichtige, zu denen auch konfessionslose Bürger gehören, was die Diskussionen um die Staatsleistungen zusätzlich erschwert. Die Verfassung sieht in Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 eine Abschaffung dieser Staatsleistungen vor; eine Maßnahme, die seit 1949 im Grundgesetz verankert ist, aber bis dato nicht umgesetzt wurde.

Fachleute argumentieren, dass die Kirchen überkompensiert wurden, insbesondere im Hinblick auf die Rückzahlungen, die, unter Berücksichtigung einer 3%igen Verzinsung über 100 Jahre, zur 194-fachen Rückzahlung führen könnten. Die Ampelkoalition plant zwar, diese Zahlungen zu beenden, steht jedoch vor erheblichem Widerstand der Länder, die Bedenken bezüglich der finanziellen Tragfähigkeit und des Verhältnisses zu den Kirchen äußern. Aktuell wird eine Ablösesumme in Höhe von mindestens 10 Milliarden Euro diskutiert, wobei verschiedene Modelle für die Ablösung, wie Einmal- oder Ratenzahlungen sowie die Ausgabe von Wertpapieren, im Gespräch sind. Die Kirchen selbst zeigen sich jedoch grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber einer möglichen Ablösung, was die Situation umso komplexer gestaltet.

Referenz 1
www.pnp.de
Referenz 2
www.bundestag.de
Referenz 3
www.deutschlandfunkkultur.de
Quellen gesamt
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