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Geflügelpest schlägt zu: Dringende Warnung für Forchheim-Bewohner!

Im Landkreis Forchheim wurde das Geflügelpestvirus bei Schwänen nachgewiesen. Experten weisen auf wichtige Biosicherheitsmaßnahmen hin, um die Geflügelhaltung zu schützen. Dringende Hinweise für Tierhalter!

Im Landkreis Forchheim wurde am 7. Februar 2025 das hochansteckende Geflügelpestvirus bei mehreren Schwänen nachgewiesen. Dies gab das Landratsamt Forchheim bekannt. Die betroffenen Tiere zeigen Symptome wie Schwäche, Atemnot und neurologische Störungen, häufig mit einem tödlichen Verlauf. Die geflügelpest ist eine ernstzunehmende Gefahr für die Tierhaltung.

Die Behörden betonen die Notwendigkeit strenger Biosicherheitsmaßnahmen in der Geflügelhaltung. Unter Geflügel werden Hühner, Truthühner, Enten, Gänse und andere Vogelarten verstanden, die in Gefangenschaft gehalten werden. Das Veterinäramt Forchheim warnt, dass Geflügel nur an Orten gefüttert werden sollte, die für Wildvögel unzugänglich sind, und fordert eine sichere Lagerung von Futter, das nicht in Kontakt mit Wildvögeln kommen sollte. Zudem müssen Hobbyhalter darauf achten, keinen Zutritt für fremde Personen zu ermöglichen und spezielle Kleidung für die Pflege des eigenen Geflügels zu nutzen.

Biosicherheitsmaßnahmen und Empfehlungen

Um die Verbreitung des Geflügelpestvirus zu verhindern, hat das Veterinäramt spezifische Empfehlungen ausgesprochen. Dazu gehört, dass Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden darf und Futter vor Wildvögeln geschützt aufbewahrt werden sollte. Hobbyhalter sind gefordert, regelmäßig auf mögliche Schädlinge in ihren Ställen zu achten und tote Wildvögel nicht anzufassen. Anwohner werden gebeten, Totfunde von Wildvögeln zu melden und bei plötzlichen, schweren Erkrankungen in ihrer Geflügelhaltung auch das Veterinäramt zu kontaktieren.

Die Dringlichkeit der Situation wird durch eine Risikoeinschätzung der Hochpathogenen Aviären Influenza H5 (HPAI H5) durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) unterstrichen. Seit November 2023 wurden europaweit nahezu 4,4 Millionen Geflügelverluste registriert, wobei auch Niedersachsen stark betroffen ist. Dort gab es in diesem Zeitraum 157 Ausbrüche, die 2,8 Millionen verendeter oder getöteter Tiere zur Folge hatten.

Regulatorische Maßnahmen und Unterstützung

Angesichts der Severität der Situation werden Biosicherheitsmaßnahmen und Überwachungsuntersuchungen gesetzlich gefordert. Tierhalter, unabhängig von der Größe ihres Betriebs, müssen effektive Maßnahmen umsetzen. Besonders bei Ausbrüchen der Geflügelpest gelten strenge Kontrollen. Dies ist durch die EU-Richtlinien und nationale Gesetze, wie das Animal Health Law, geregelt.

In Niedersachsen wurde eine Arbeitsgruppe zur Förderung von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen ins Leben gerufen, die auch kleinere Betriebe integriert. Ein neu initiiertes Biosicherheitskonzept soll hierbei als praktische Hilfestellung für Tierhalter, Tierärzte und Behörden dienen. Besondere Schutzmaßnahmen sind sowohl für große Betriebe als auch für kleine Hobbyhaltungen von Bedeutung.

In der bundespolitischen Diskussion hat Bundesminister Cem Özdemir den interdisziplinären Austausch zwischen Veterinärmedizinern, Epidemiologen und weiteren Experten zur Bekämpfung der Tierseuche gefördert. Dabei liegt der Fokus nicht nur auf Deutschland, sondern auch auf der Lage in den USA, wo spezielle Vorsorgemaßnahmen für Tier und Mensch getroffen werden. Die Gefährdung für Mensch und Tier in Deutschland wird derzeit als äußerst gering eingeschätzt.

Mit diesen Maßnahmen und Vorschlägen soll die Ausbreitung des Geflügelpestvirus eingedämmt und die Gesundheit der Tiere sowie der Menschen in Deutschland geschützt werden. Weitere Informationen zur Geflügelpest und deren Bekämpfung sind auf den Webseiten der zuständigen Institute zu finden.

Für Informationen und Meldungen von verdächtigen Fällen steht das Veterinäramt unter der Telefonnummer 09191/86-3400 und per E-Mail an veterinaeramt@lra-fo.de zur Verfügung.

Mehr über die aktuelle Lage und Maßnahmen kann man auf InFranken, DGS Magazin und BMEL erfahren.

Referenz 1
www.infranken.de
Referenz 2
www.dgs-magazin.de
Referenz 3
www.bmel.de
Quellen gesamt
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