
Ein aktueller Vorfall in Sindelfingen wirft ein Schlaglicht auf das anhaltende Problem häuslicher Gewalt in Deutschland. Laut ZVW soll ein 40-jähriger Mann seine 39-jährige Partnerin in ihrer gemeinsamen Wohnung geschlagen und mit einem Baseballschläger sowie einem scharfen Werkzeug bedroht haben. Der gewaltsame Streit eskalierte, während sich auch der zehnjährige Sohn des Paares und ihr Hund im Raum aufhielten.
Die Situation war so bedrohlich, dass die Frau fliehen musste, während das Kind und der Hund zurückblieben. Spezialeinheiten der Polizei umstellten daraufhin das Gebäude und konnten den Verdächtigen im Hausflur festnehmen, nachdem er die Wohnung verlassen hatte. Interessanterweise hatte die Frau zu diesem Zeitpunkt noch keinen Kontakt zur Polizei aufgenommen. Nach der Festnahme erhielt der Mann einen Wohnungsverweis und wurde auf freien Fuß gesetzt. Trotz der bedrohlichen Situation kehrten die 39-Jährige, ihr Sohn und der Hund in die Wohnung zurück.
Häusliche Gewalt in Deutschland
Der Fall in Sindelfingen ist kein Einzelfall. Laut aktuellen Statistiken des Bundeskriminalamtes (BKA) erleiden in Deutschland täglich mehr als 700 Menschen häusliche Gewalt. Im Jahr 2022 wurden bundesweit 240.547 Opfer gezählt, was einen Anstieg der Fälle signalisiert. Der Anteil der Frauen, die von Partnergewalt betroffen sind, liegt laut Bundesregierung bei 70,5 %, während 75,6 % der Täter männlich sind.
Das Lagebild zur häuslichen Gewalt zeigt zudem, dass etwa jeden zweiten Tag eine Frau durch Partnerschaftsgewalt ums Leben kommt. 2023 registrierte die Polizei 256.276 Opfer von häuslicher Gewalt, was einem Anstieg von 6,5 % im Vergleich zu 2022 entspricht.
Rechtslage und Unterstützung für Betroffene
Die rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung häuslicher Gewalt sind vielfältig. Opfer können die Polizei kontaktieren, die Täter aus der Wohnung verweisen und Rückkehrverbote aussprechen kann. Wenn ein Wohnungsverweis ausgesprochen wird, gilt dieser in der Regel für vier Tage, wobei eine Verlängerung beantragt werden kann. In dem aktuellen Fall aus Sindelfingen könnte die Frau im Falle eines Widerspruchs gegen die Rückkehr ihres Partners die Unterstützung des Gerichts benötigen, wie anwalt.de anmerkt.
Darüber hinaus stehen Betroffenen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung. Beratungsstellen und Frauenhäuser bieten Unterstützung und Schutz, während spezielle Hilfetelefone, wie das „Gewalt gegen Frauen“-Telefon (116 016), niedrigschwelligen Zugang zu Beratung und Unterstützung ermöglichen. Es ist wichtig, dass Betroffene wissen, dass sie nicht allein sind und Unterstützung in Anspruch nehmen können.